Klage gegen Massenüberwachung durch US-Drogenpolizei

Human Rights Watch hat mit Hilfe der Electronic Frontier Foundation den Rechtsweg gegen die US-Drogenpolizei DEA beschritten. Die soll jahrelang im großen Stil anlasslos Verbindungsdaten gesammelt und ausgewertet haben.

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Organisierte Kriminalität

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte)

Lesezeit: 2 Min.

US-Drogenfahnder müssen sich wegen eines Programms zur Vorratsdatenspeicherung vor Gericht verantworten. Die internationale Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hat die Drogenbekämpfungsbehörde DEA vor einem Bundesgericht in Kalifornien dazu verklagt, die Sammlung und Auswertung von Verbindungs- und Standortdaten aus der internationalen Telekommunikation dauerhaft zu unterbinden und "rechtswidrig" erhobene Informationen zu löschen.

Das Instrument zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung war im September 2013 publik geworden und wurde daraufhin offiziellen Angaben zufolge eingestellt. Im Januar bestätigte das US-Justizministerium den jahrelangen Betrieb der einschlägigen Datenbank USTO, die als Vorbild für das PRISM-Programm der NSA gedient haben soll. Einzelheiten dazu hat die Zeitung USA Today jetzt veröffentlicht. So soll USTO Ende der 1990er Jahre eingerichtet worden sein und alle Metadaten aus der Telekommunikation zwischen den USA und 116 anderen Staaten unter Einschluss aller großen US-Telcos erfasst haben. Anders als bei PRISM war es den Fahndern offenbar erlaubt, routinemäßig für ihre tägliche Arbeit in den Datenbergen zu schürfen.

Juristen der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die HRW vor Gericht repräsentiert, werfen der DEA vor, das Programm jahrelang im Geheimen betrieben und so gegen die US-Verfassung verstoßen zu haben. Es gehe in dem Fall letztlich darum, das anlasslose Massenausspähen von Daten von US-Bürgern durch die Drogenfahndung oder andere staatliche Stellen ein für alle Mal für unverhältnismäßig und illegal zu erklären.

Der Kläger betont, dass HRW oft mit Menschen in aller Welt zusammenarbeite, die sich in misslichen Umständen und teils in lebensbedrohlichen Situationen befänden. In Anspruch genommene Quellen könnten so durch jede Kommunikation zum Ziel von Übeltätern werden. Mit wem die Organisation zu welchem Zeitpunkt in Kontakt stehe, sei daher außerordentlich sensibel. Entsprechende Informationen würde man nie einfach so an Dritte wie Regierungsbehörden herausgeben. Die beklagte Institution sammelt nach wie vor teils in Echtzeit Millionen Kfz-Kennzeichendaten in einem anderen System, was im US-Kongress und bei Bürgerrechtlern auf Bedenken gestoßen ist. (vbr)