Crowdfunding: Copyright häufigster Beschwerdegrund bei Kickstarter

In seinem ersten jährlichen Transparenzbericht führt Kickstarter detailliert auf, über welche Projekte sich Rechteinhabern beschwert haben. Von geheimen Regierungsanfragen blieb die Crowdfunding-Plattform bisher verschont.

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Crowdfunding: Copyright häufigster Beschwerdegrund bei Kickstarter

Auch ein Kickstarter-Projekt: De La Soul finanzieren die Produktion ihres neuen Albums.

(Bild: Screenshot)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Nico Ernst

Die Crowdfunding-Plattform Kickstarter hat ihren Transparenzbericht für das Jahr 2014 vorgelegt. Das Unternehmen führt darin auf, für wie viele Projekte es Beschwerden von Dritten gab. Diese Einwände gründeten sich dem Bericht zufolge meist auf Verletzungen des Copyrights in Form der in den USA üblichen DMCA-Mitteilungen. Damit kann ein Rechteinhaber bei einem Onlinedienst Beschwerde über einen Nutzer, ein Projekt, oder eine Datei einlegen.

Kickstarter prüft dem Transparenzbericht zufolge solche DMCA-Mitteilungen in jedem Einzelfall und sucht mit dem Projektersteller eine Lösung. 2014 hat die Plattform 282 dieser Beschwerden erhalten und 159 davon direkt abgelehnt. Bei 122 Einwänden wurden Maßnahmen ergriffen, die beispielsweise manchmal nur im Löschen eines widerrechtlich genutzten Bildes bestanden. Nur 46 der monierten Kickstarter-Kampagnen wurden als Folge einer DMCA-Mitteilung offline genommen. Betroffen waren insgesamt 240 Projekte, bei einigen gab es also mehrere Beschwerden. Insgesamt wurden Kickstarter zufolge nur 0,3 Prozent der 2014 gestarteten Kampagnen rechtlich beanstandet.

Die bereits behandelten DMCA-Beschwerden hat Kickstarter bei Chilling Effects veröffentlicht, dort lässt sich mit einer Abfrage unter anderem alles einsehen, was seit Oktober 2014 vorgefallen ist. Die Webseite führt für diesen Zeitraum 146 Beanstandungen auf, die sich teils nur um ein einzelnes Bild drehen, manchmal aber auch komplette Code-Sammlungen betreffen, die in einem anderen Kickstarter-Projekt genutzt werden sollten. Wie die Crowdfunding-Plattform in ihrem Transparenzbericht betont, versucht das Unternehmen, jede Beschwerde zuerst mit dem Projektersteller zu klären. Das erklärt wohl, warum bisher nur die Hälfte der 2014 eingegangenen Beanstandungen veröffentlicht wurde.

Die vermeintliche Verletzung von Warenzeichen macht einen viel kleineren Anteil aus: 28 Trademark-Beschwerden erhielt Kickstarter im vergangenen Jahr, die teils dasselbe Projekt mehrfach betrafen. Bei 12 der Einwände wurde nichts unternommen; 10 Projekte versteckte Kickstarter als Folge der Beschwerde.

Von Strafverfolgungs- und anderen Behörden blieb die Plattform weitgehend verschont. Nur acht Anfragen gingen 2014 bei Kickstarter ein, sechs davon von US-Behörden und zwei aus Europa. Drei der Auskunftsersuchen, die in der Regel die Identität eines Nutzers betrafen, wurden auf Grundlage einer gerichtlichen Anordnung gestellt, sodass Kickstarter Folge leisten musste. Bei den restlichen fünf Anfragen gab das Unternehmen keine Informationen preis. Dazu wurde Kickstarter auch nicht durch das Geheimgericht FISC gezwungen, wie die Firma ausdrücklich betont: Es soll bisher nicht eine Anfrage in Form der so genannten "National Security Letters" gegeben haben, wie sie Geheimdienste wie NSA und CIA an US-Unternehmen stellen können.

Mit seinem Transparenzbericht will Kickstarter offenbar um weiteres Vertrauen der Nutzer werben, bevor das Unternehmen expandiert. Ab Ende April sollen auch Projekte aus Deutschland eingestellt werden können, ist aus Unternehmenskreisen zu hören. Das war bisher nur über Umwege möglich und setzte unter anderem ein Bankkonto in den USA voraus. Durch eine neue Kooperation mit dem Zahlungsanbieter Stripe soll diese Beschränkung für deutsche Projektersteller wegfallen. Wenig später soll man auch aus anderen europäischen Ländern wie Italien und Spanien direkt Kampagnen starten können. (vbr)