USA: Möglicher Maulkorb für Verbraucher-Bewertungen

Manche Anbieter in den USA versuchen sich mit windigen Vertragsklauseln vor negativen Bewertungen im Netz zu schützen. Dass sie sie vor Gericht einklagen, passiert allerdings selten; noch seltener, dass das Gericht mitspielt.

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Von
  • Thomas Kaltschmidt

Vertragsklauseln in US-Verträgen, die eine kritische Verbraucher-Bewertung unterbinden wollen, könnten in Zukunft durchsetzungsfähig sein. Diesen Eindruck vermittelt zumindest ein aktueller Fall in New York, über den der Jura-Professor Eric Goldman in seinem Blog berichtet.

Zwei Paare haben über einen Vermittlungs-Dienst im Web ein Appartment in Paris gebucht und danach negative Bewertungen abgegeben. Der Appartment-Anbieter verklagte die Gäste, denn laut einer Vertragsklausel dürften sie für Beschwerden weder Blogs noch Webseiten benutzen, auch nicht anonym. Darüber hinaus verklagte er sie auf geschäftsschädigende Diffamierung. Während der Richter den Punkt Diffamierung abwies, lies er das Verfahren zu, die Bewertungen auf Vertragskonformität zu prüfen.

Jurist Eric Goldmann zeigt sich überrascht, vor allem darüber, dass der Richter die Klausel an sich nicht in Frage stellt. Die Rechtsprechung habe schon 2003 diese Vorgehensweise einem Software-Anbieter untersagt. Das Verbraucherschutzgesetz verbietet irreführende Praktiken. Kalifornien hat sogar ein Gesetz gegen das Verbot von Anwender-Bewertungen erlassen, das wohl bald nationales Recht werde.

Sollte das Gericht im New Yorker Fall die kritisierte Klausel als legal anerkennen und die Paris-Urlauber gar zu einer Strafe verdonnern, wäre das auch für US-Verhältnisse eine neue Dimension. Ein hohes Gut lässt allerdings auch der US-Professor unerwähnt: Das Recht auf freie Meinungsäußerung. (thk)