Kommentar: Die Vorratsdatenspeicherung gehört eingemottet

Die große Koalition hat sich auf eine Vorratsdatenspeicherung light geeinigt. Unser Autor Stefan Krempl meint, die Politik sollte endlich die Finger von nutzlosen Überwachungsinstrumenten lassen.

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Vorratsdaten

(Bild: dpa, Patrick Pleul/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.

Eine Vorratsdatenspeicherung light soll es also hierzulande werden. Darauf haben sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und sein CDU-Kollege im Innenressort, Thomas de Maizière, nach monatelangen Auseinandersetzungen verständigt. Beide können den schalen Kompromiss mit zehnwöchigem "Backup" von Verbindungsdaten nach außen hin als Erfolg verkaufen: Maas verweist darauf, dass keine Bewegungsprofile erstellt werden dürften und die äußeren Umstände der E-Mail-Kommunikation tabu seien. Nirgends in der EU gebe es so kurze "Höchstspeicherfristen". Der Innenminister wiederum hat endlich irgendetwas in der Hand, was er Sicherheitsfanatikern entgegenstrecken kann.

Doch schon der Wert der früheren "großen Vorratsdatenspeicherung" für die Strafverfolgung war mehr als umstritten. Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts für Strafrecht hat ergeben, dass sich mit der früher praktizierten halbjährigen Vollerfassung von Verkehrsdaten die Aufklärungsquote nicht wirklich steigern ließ. Auch die einstige EU-Kommission, die sich vehement für das verdachtsunabhängige Protokollieren von Nutzerspuren stark machte, konnte dem nicht viel entgegensetzen. Mit der abgespeckten Variante dürften sich die Ermittler auch nicht lange zufrieden geben und rasch mehr fordern. Wo ein Trog ist...

Ein Kommentar von Stefan Krempl

Stefan Krempl schreibt seit fast 20 Jahren als freier Autor in Berlin über politische, rechtliche und kulturelle Themen rund um Internet. Schwerpunkte seiner Berichterstattung bei heise online sind die Bereiche Netzpolitik, Überwachung, Datenschutz, Urheberrecht und Regulierung.

Schwerverbrecher und Terroristen, um die es nun nur noch gehen soll, werden sich beim Planen ihrer Taten aber wohl kaum ohne Verschlüsselung und Anonymisierungsdienste im Netz bewegen oder telefonieren. Spätestens die NSA-Enthüllungen dürften selbst den nachlässigsten Übeltäter darauf aufmerksam haben, dass schier alle im Netz anfallenden Bits und Bytes irgendwo gehortet und teils ausgewertet werden.

Die Massenüberwachung durch Geheimdienste wiederum kann kein Freibrief sein, alle Bürger offiziell unter Generalverdacht zu stellen und der Polizei einen Zugang zu den anfallenden Datenmengen zu geben. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und vor allem des Europäischen Gerichtshofs haben klar gemacht, dass ein undifferenziertes Aufbewahren von Verbindungs- und Standortdaten aller Nutzer technisch und rechtlich praktisch nicht mehr möglich ist. Auch der Vorratsdatenspeicherung light droht so das Schicksal, höchstrichterlich wieder aufgehoben zu werden: sie bleibt trotz allen Lavierens anlasslos und richtet sich zunächst auch gegen Unverdächtige und sogar Berufsgeheimnisträger.

Unerträglich ist das ständig wiederholte "Argument" der Sammelbefürworter, dass doch gar keine Inhalte erfasst würden. Mit Metadaten lassen sich weitreichende Netzwerke von Kommunikationspartnern abbilden, mit Standortdaten prinzipiell binnen kürzester Zeit Bewegungsprofile erstellen: Die USA töten damit. Verbindungsinformationen verraten auch sehr viele höchst private Details wie Hobbies, Nachrichten- und Shoppingvorlieben, religiöse oder vergleichbare Überzeugungen, Gesundheitszustand, Finanzsituation oder sexuelle Interessen.

Die Politik sollte daher endlich insgesamt die Finger von der heißen Kartoffel Vorratsdatenspeicherung lassen. Nicht umsonst ist inzwischen auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff von der Maßnahme abgerückt, obwohl sie in ihrer Zeit als CDU-Bundestagsabgeordnete noch dafür stimmte. Die Gefahren für die Grundrechte und den Rechtstaat, die das Instrument unweigerlich mit sich bringt, sind einfach zu groß und unüberschaubar. (axk)