Vorratsdatenspeicherung: Bundesdatenschutzbeauftragte zweifelt am Regierungsentwurf

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz Andrea Voßhoff sieht nicht, dass der neue Entwurf der Bundesregierung für eine Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs genügt.

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Vorratsdatenspeicherung: Bundesdatenschutzbeauftragte zweifelt am Regierungsentwurf

Andrea Voßhoff

(Bild: dpa)

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Vorratsdatenspeicherung

Für die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ist fraglich, ob die vom Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Leitlinien zur geplanten neuen Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind. Da noch kein Gesetzentwurf vorliege, könnten letzte datenschutzrechtliche Fragen noch nicht geklärt werden. Es sei aber bisher erkennbar, dass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten nicht berücksichtigt wurden, heißt es in einer Mitteilung.

Unter dem Stichwort "Höchstspeicherfrist" hatten sich Maas und sein Kollege aus dem Innenressort Thomas de Maizière auf einen neuen Anlauf für die vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht bisher geschasste Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Sie sieht vor, dass Verkehrsdaten zehn Wochen von den Providern vorgehalten werden und Standortdaten vier Wochen, damit Strafermittler darauf zugreifen können.

Als vormalige CDU-Bundestagsabgeordnete hatte sich Voßhoff noch hinter die Vorratsdatenspeicherung gestellt. Inzwischen bezweifelt sie, "ob eine Vorratsdatenspeicherung, die den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspricht, überhaupt noch einen Mehrwert mit sich bringen würde, der den massiven Grundrechtseingriff rechtfertigt", wie es in ihren Worten heißt. Die Regierung plant derweil, das künftige Gesetz im Galopp durch die Parlamente zu treiben. (anw)