Druck der Rechteinhaber zwingt Sharehoster Netload in die Knie

Unter neuem Management und neuer Domain, aber ohne Funktion: Nach Abmahnungen, Urteilen und einem Verkauf ist der einst beliebte Sharehoster nun offenbar am Ende.

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Druck der Rechteinhaber zwingt Sharehoster Netload in die Knie

Neue Adresse, neuer Inhaber, aber kein Upload: Bei Netload geht nicht mehr viel.

(Bild: Screenshot)

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Mit Netload.in ist nach Angaben der Anwaltskanzlei Rasch "der letzte verbliebene deutsche Sharehoster" vom Netz gegangen. Der Abschaltung seien mehrere Abmahnungen und eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vorausgegangene, teilte die Kanzlei am Wochenende mit. Inzwischen ist eine ähnliche Seite unter der Domain netload.me wieder online, der Upload funktioniert jedoch nicht.

Betreiber der neuen Seite ist eine S Digital Media GmbH aus Winzer in Bayern, die zuletzt auch für den Sharehoster unter seiner originalen indischen Domain verantwortlich zeichnete. Die Firma, die auch einen SMS-Flirt-Dienst betreibt und in verschiedenen Berichten mit fragwürdigen Geschäftsmethoden in Verbindung gebracht wird, hatte Netload laut der Kanzlei Rasch im Februar erworben.

Gegen den Vorgänger hatte Rasch eigenen Angaben zufolge verschiedene Verfahren geführt. Nachdem sich der Geschäftsführer weigerte, die Daten einiger Uploader herauszugeben, habe das Landgericht Frankfurt am Main zunächst einige Ordnungsgelder verhängt und schließlich im Dezember 2012 Ordnungshaft gegen den Geschäftsführer angeordnet (Az. 2-03 O 484/11).

Daraufhin habe der Betreiber die Auskünfte erteilt und sein Geschäftsmodell angepasst. Dadurch habe der Sharehoster in der Filesharing-Szene an Bedeutung verloren. Laut Impressum habe sich das Unternehmen seit November 2013 in Abwicklung befunden. Der neue Betreiber habe zunächst das alte Geschäftsmodell wiederbelebt.

Nachdem Hinweise von Rechteinhabern auf illegal über Netload verbreitetes Material nur zögerlich bearbeitet worden seien, habe Rasch beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die Anfang Mai zugestellt worden sei. Seit vergangener Woche seien dann keine Daten mehr abrufbar gewesen und die Adresse leitete auf eine Porno-Seite um.

Netload war eine Weile ein beliebter Sharehoster, über den urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wurde. Solche Dienste locken Uploader – das sind Nutzer, die Filme oder Musik hochladen – in der Regel mit attraktiven Prämien. die Hoster schützt das Haftungsprivileg für Diensteanbieter: Erst wenn sie Kenntnis von Rechtsverletzungen erlangen, müssen sie dagegen vorgehen.

Nachdem Netload das im Falle einiger Kopien des Spiels "The Elder Scrolls V: Skyrim" unterlassen hatte, verurteilte das Landgericht Frankfurt den Anbieter im Februar 2014 zu Schadensersatz und zur Auskunftserteilung (Az. 2-06 O 319/13). (vbr)