Nuhr noch peinlich

Komödiant darf "Hassprediger" genannt werden

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Der Possenreißer Dieter Nuhr, der sich auf dem Satiregipfel wähnt, versteht auch bei Kritik an seiner Alberei keinen Spaß. Der eher die Bedürfnisse eines bürgerlichen Publikums bedienende Hofnarr störte sich an einem Zeitgenossen aus Osnabrück, der den mäßig komischen Besserwisser als "Hassprediger" bezeichnete. Der Mann hatte außerdem ein Porträtfoto von Nuhr in ein Stoppschild montiert und den Witzemacher angeblich angezeigt, weil er ihm Hetze und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften vorwarf.

Die Wortwahl "Hasspresiger" dürfte Nuhrs Anwalt elektrisiert haben, denn exakt diese Bezeichnung wurde 2007 dem politischen Kabarettisten Jürgen Becker gerichtlich untersagt , als er sie damals einem Kölner Dompfaffen angediehen ließ. Nuhr zog einem Bericht des Stern zufoge vor das Landgericht Stuttgart, um dort dem Kritiker die Grenzen von dessen Meinungsfreiheit aufzuzeigen. Denn Meinungsfreiheit ist bekanntlich das Letzte, was ein gutbürgerlicher Kabarettist brauchen kann. Wo käme man denn da hin?

"Noi!" sagten jedoch die Stuttgarter Richter und lehnten den Hal dei Lapp du Seggel-Antrag ab. Der Allmachtsgrasdackl solle nicht die Bähmulle geben und sich gar mit einem solch brunzdummen Anliegen zum Lombaseckel machen. Auch a domms lätta Gschwätz sei in Stuttgart erlaubt. Weshalb ausgerechnet ein Provokateur meint, er müsse den Bruddler machen, leuchtete nicht ein.

Verboten wurde allerdings (mit noch nicht vorliegender Begründung) die Fotomontage in das Stoppschild. Angeblich plädiert Nuhr für Toleranz und sieht sich insoweit sogar als Vorreiter für Meinungsfreiheit, weil er in seinen Jux-Programmen den Koran nicht von seinem Ulk ausnähme. Dann kann die Klage aber nur satirisch gemeint sein und wäre damit rechtsmissbräuchlich. Zumindest hat Nuhr eine anstrengende Art, seine Liebe zur Meinungs- und Satirefreiheit zu zeigen.

UPDATE: Hier ist das Corpus Delicti.