EU-Kommission überprüft Massenüberwachung durch britischen GCHQ

Die Europäische Kommission behält es sich vor, wegen der GCHQ-Aktivitäten ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien einzuleiten. Deswegen bleiben Dokumente dazu vorerst unter Verschluss – bis auf eines.

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GCHQ

(Bild: dpa, GCHQ/British Ministry Of Defence)

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Von
  • Tim Gerber

Die Europäische Kommission prüft, ob gegen Großbritannien wegen der Überwachungsaktionen des Geheimdienstes GCHQ ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden soll. Sie will ihre Untersuchungen dazu "effektiv und effizient" durchführen. Die Öffentlichkeit soll deshalb aber auch vorerst keinen Einblick in die Dokumente der Kommission erhalten. Dies geht aus der Anlage zu einem Schreiben der Kommission an die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly hervor, dessen Freigabe heise online erreicht hat.

Mit seinem Schreiben und der fünfseitigen Stellungnahme reagiert Juncker auf eine Forderung der Bürgerbeauftragten vom Oktober vergangen Jahres, verschiedene Dokumente der Kommission im Zusammenhang mit der Massenüberwachung durch den GCHQ offen zu legen. Dieser Aufforderung ist die Kommission nur im Hinblick auf ein Schreiben des damaligen britischen Außenminister William Hague nachgekommen. Den Zugang zu allen anderen Schreiben in diesem Zusammenhang lehnt die Kommission jedoch weiter ab. Darunter befindet sich eines der früheren Justiz-Kommissarin Viviane Reding an die britische Regierung, ein Schreiben der Generaldirektion Justiz sowie 18 eingegangene Bürgerbeschwerden über die Massenüberwachung von Europäern durch die britischen Dienste. Die Öffentlichkeit könne derzeit nicht über das Verfahren informiert werden, weil dies einer effizienten und effektiven Untersuchung der Vorgänge hinderlich sei, schreiben Junckers Beamte.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Was den Gegenstand der Massenüberwachung durch den GCHQ betrifft, ist vor allem umstritten, ob nationale Sicherheitsinteressen europäische Grundrechte wie die Achtung der Privatsphäre einschränken können, wie es die britische Regierung behauptet. Die nun herausgegebene Antwort des damaligen britischen Außenministers an die Kommission vom 3. Juli 2013 betont die vollständige Rechtmäßigkeit des Vorgehens seiner Geheimdienste. Diese Behauptung, die Hague kurz nach Beginn der Snowden-Enthüllungen auch in einer Rede vor dem Unterhaus in London geäußert hatte, hat sich jedoch inzwischen als falsch herausgestellt: Im Februar 2015 hat das zuständige britische Gericht entschieden, dass die Weitergabe abgegriffener Daten an den US-Partner NSA nicht legal erfolgte. Es sei gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens von Briten verstoßen worden. Gleichzeitig erklärte das Gericht die in der Zwischenzeit geänderte Praxis für rechtskonform. Als Hague die Gesetzestreue des GCHQ versicherte, war das aber noch nicht der Fall.

Außerdem meinem die Briten, europäisches Recht sei nicht anwendbar, wenn es sich um Fragen ihrer nationalen Sicherheit handle, die in alleiniger Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten läge. Die Regierung in London ist der Auffassung, die Grundrechte der Europäer aus der Grundrechtecharta und der europäischen Datenschutzrichtlinie nicht beachten zu müssen, wenn es um britische Sicherheitsinteressen gehe.

Die Kommission entgegnet dem in ihrem Schreiben an die Bürgerbeauftragte nun, dass diese Einschränkung europäischen Rechts aufgrund von Sicherheitsinteressen eines Mitgliedsstaates dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge sehr eng auszulegen sei. Mitgliedstaaten, die solche Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen wollen, müssten nachweisen, dass dies zur Wahrung ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich ist. Einen solcher Nachweis im Zusammenhang mit der Massenüberwachung durch ihren GCHQ ist den Briten bislang offenbar nicht gelungen.

Jedenfalls erwägt die Kommission laut dem Schreiben, "Maßnahmen", ohne sich jedoch festzulegen, ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich zu eröffnen. Beobachter erwarten auch nicht, dass die Kommission dies vor dem für 2016 geplanten Referendum über einen Verbleib Großbritanniens in der EU tun wird. Gleichzeitig bedeutet die anhaltende Prüfung, dass Dokumente zu dem Themenkomplex unter Verschluss bleiben. (tig)