VG Köln: Klage gegen Drohnenkrieg unbegründet

Kein Anspruch gegen den Staat, den USA die Nutzung von Ramstein Airbase zu untersagen

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Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage dreier Hinterbliebener von Drohnenopfern gegen die Bundesrepublik Deutschland als zulässig, aber unbegründet abgewiesen. Die Kläger hatten Verwandte im Jemen durch US-Drohnenangriffe auf Zivilisten verloren. Die per Hellfire-Rakete ausgeführten Liquidationen töten häufig eine Vielzahl Unbeteiligter, die sich in der Nähe der Zielperson finden. Auch bei Zielpersonen sind Verwechslungen etwa wegen Namensgleichheit vorgekommen, zumal die Tötungsbefehle auf Verdachtslagen basieren.

Deutschland wird von den Klägern für die Tötung mitverantwortlich gemacht, da die Steuerung der unbemannten Flugzeuge über den US-Stützpunkt Ramstein abgewickelt wird. Nach Meinung von Fachleuten wäre der US-Drohnenkrieg ohne Ramstein als Relaisstation so nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft hält sich bislang mit Ermittlungen zurück, obwohl auch in US-Einrichtungen auf deutschem Boden deutsches Recht gilt. Tötungshandlungen sind in Deutschland nicht erlaubt, auch Beihilfe hierzu ist strafbar.

Das Verwaltungsgericht Köln bezweifelte das Vorliegen eines gerichtlich durchsetzbaren Anspruchs auf die Untersagung der Nutzung von Ramstein durch die Bundesregierung. Die Urteilsbegründung ist noch nicht bekannt. Offenbar beriefen sich die Kläger direkt auf die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 GG. Zu einer Beweisaufnahme zum offenen Geheimnis, dass von Ramstein aus getötet wird, kam es daher gar nicht erst.

Dem Klägeranwalt Wolfgang Kaleck zufolge erlaube das heutige Urteil der Bundesregierung, weiter die Rolle der Ahnungslosen einzunehmen. Mit dieser Strategie werde die Bundesregierung auch künftig ihrer Verpflichtung nicht gerecht, Menschenrechtsverletzungen, die die USA von deutschem Boden aus begehen, zu unterbinden. Das Gericht hat die Berufung zugelassen.

Deutschland ist nicht nur als Back Up-Land des Gastmilitärs involviert, sondern liefert auch etliche Daten, mit denen die US-Heckenschützen ihre tödliche Fracht ins Ziel steuern. Nachdem nunmehr die Vorratsdatenspeicherung trotz massiver Kritik wieder exhumiert wurde, wird Deutschland weiterhin fleißig seinen Beitrag zum Töten liefern. Da die meisten Drohnenopfer Zivilisten sind und der Tod ohne Vorwarnung kommt, muss man von Terrorismus sprechen - gegen den es eigentlich durchaus im deutschen Recht anwendbare Gesetze gäbe.

Ironie am Rande: Am heutigen Verhandlungstag in Köln erlebte die Stadt ihre bislang größe Evakuierung wegen einer 20-Zentner-Fliegerbombe, die von US-Flugzeugen aus auf Zivilisten geworfen wurde.