NSA/BND-Skandal: Regierung will Selektoren nicht herausgeben

Das Bundeskanzleramt hat sich angeblich entschieden und will die Liste mit den viel-kritisierten NSA-Selektoren nicht für Bundestagsabgeordnete freigeben. Stattdessen soll ein Ermittlungsbeauftragter Einsicht nehmen und den Parlamentariern berichten.

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NSA/BND-Skandal: Regierung will Selektoren nicht herausgeben

(Bild: Christine und Hagen GrafCC BY 2.0)

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Von
  • Martin Holland

Im Streit um den Einblick in die Listen mit den kritischen NSA-Selektoren hat sich die Bundesregierung angeblich entschieden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen die Bundestagsabgeordneten der zuständigen Gremien keinen Einblick erhalten. Stattdessen solle eine Art Ermittlungsbeauftragter benannt werden, der die Listen begutachtet und dann dem NSA-Untersuchungsausschuss sowie dem Parlamentarischen Kontrollgremium Bericht erstattet. Dieses Vorgehen wurde bereits vor einiger Zeit vorgeschlagen und war von der Opposition heftig kritisiert worden. Die Listen enthalten die Suchbegriffe, die der BND von der NSA erhalten hat und die sich gegen deutsche beziehungsweise europäische Interessen richteten.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Das Kanzleramt hat sich demnach trotzdem für dieses Vorgehen entschieden, weil die US-Regierung einem Einblick deutscher Parlamentarier ihre Zustimmung verweigert habe. Die sei aber völkerrechtlich notwendig. Gleichzeitig werde der Rückgriff auf einen Ermittlungsbeauftragten nun aber auch völkerrechtlich legitimiert. In den USA habe nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eine Untersuchungskommission unter anderem geheime Unterlagen aus Deutschland einsehen können. Die Bundesrepublik sei damals nicht um Zustimmung gebeten, sondern lediglich informiert worden. Dass das rechtmäßig war, habe das Bundesinnenministerium damals anerkannt. Doch in dieser US-Untersuchungskommisssion, die nun als Legitimation herhalten soll, haben damals auch US-Parlamentarier gesessen, so die Zeitung.

In dem nun vorgesehenen Verfahren zur Einsichtnahme in die Selektoren-Listen soll der Ermittler demnach vom Bundestag vorgeschlagen, aber von der Bundesregierung benannt werden. Die Person solle also von beiden Seiten akzeptiert werden. Die SPD bestehe aber auf einer Ernennung vom Parlament und habe außerdem vorgeschlagen, dass die Opposition einen eigenen Beauftragten ernennen darf. Auf das genaue Vorgehen wollen sich die Koalitionspartner demnach noch in dieser Woche einigen. Linke und Grüne hatten angekündigt, gegen eine Verweigerung der Einsichtnahme vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Nicht erwähnt wird in dem Bericht, ob der Ermittlungsbeauftragte auch der G 10-Kommission Bericht erstatten soll und was dieses Gremium davon hält. Das hatte dem BND jüngst erste Überwachungsanträge verweigert, um seine eigene Forderung nach Einsicht in die Listen zu unterstreichen. (mho)