Vorratsdatenspeicherung – das wird natürlich nichtöffentlich behandelt

Außer Kontrolle

Die EU-Kommission will sich erst einmal nicht mit der Vorratsdatenspeicherung befassen, hieß es. Die Antwort auf eine Anfrage lässt jedoch auf etwas anderes schließen.

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Als der EU-Kommissar Oettinger mit der Ansage vorpreschte, die (mittlerweile auch gerne als Mindest- oder Höchstspeicherfrist bezeichnete) Vorratsdatenspeicherung würde derzeit natürlich auch auf EU-Ebene behandelt, da wurde dies von der EU-Kommission schnell dementiert.

Dort hieß es dazu wörtlich: "Die EU-Kommission plant keine neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung"

Dazu wurde jedoch noch angemerkt, dass eine Konsultation geplant sei, bei der die Meinungen der "Stakeholders" eingesammelt werden. Dabei sind die Meinungen der "Stakeholder" schon seit Jahren bekannt – auf der einen Seite die Strafverfolgungsbehörden, auf der anderen die Telekommunikationsunternehmen und auf einer dritten die Bürgerrechtler, Journalisten, Seelsorger, Ärzte usw. Eine erneute Konsultation dürfte da kaum Neuigkeiten mit sich bringen.

Michael Ebeling, seit Jahren aktiver Datenschützer und Bürgerrechtler, hat nun auf seiner Seite freiheitsfoo.de den Schriftwechsel zur aktuellen Situation online gestellt. Dort wird nicht mehr von einer Konsultation gesprochen, sondern davon, dass die nationalen Entwicklungen beobachtet werden würden. Die Wirksamkeit der VDS bei der Verbrechensbekämpfung und der Aufdeckung von Straftaten wird dabei nicht mehr in Frage gestellt.

Und noch etwas ist bemerkenswert. Während es anfangs hieß, die Kommission werde "diesen Abwägungsprozess in einem offenen Dialog mit dem Europäischen Parlament, mit den Mitgliedstaaten, den Bürgern, den Datenschutzbehörden und mit der Industrie durchzuführen", telt man nun mit, dass es keine öffentliche Konsultation geben werde.