Multicopter und Recht (Teil 1): Niemals ohne Haftpflicht

Vom Spielzeug bis hin zum Top-Modell mit hochauflösender Kamera – Multicopter erfreuen sich dank einfacher Bedienung und niedriger Anschaffungskosten immer größerer Beliebtheit. Bevor man abhebt, sollte man sich jedoch mit den einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Nicolas Maekeler
Inhaltsverzeichnis

Nach Paragraf 1 des Luftverkehrsgesetzes ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge grundsätzlich frei. Um Chaos am Himmel zu verhindern gibt es aber trotzdem jede Menge Vorschriften, die diese Freiheit über und unter den Wolken einschränken.

Die erste Frage, die sich jeder Pilot stellen sollte ist: Brauche ich eine behördliche Genehmigung?

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Die Antwort darauf hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab – nämlich von der Nutzungsart und dem Gewicht des Multicopters. Bei einer Verwendung zu Zwecken des Sports (Modellflugsport) oder der Freizeitgestaltung wird er vom Luftverkehrsgesetz als Flugmodell eingeordnet. Bei einem Gewicht von weniger als fünf Kilogramm benötigt der Hobby-Pilot für den Flug dann grundsätzlich keine spezielle Erlaubnis. Wiegt das Fluggerät jedoch mehr, muss zuvor bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine sogenannte Aufstiegserlaubnis beantragt werden. Dies gilt auch (und zwar unabhängig vom Gewicht), wenn der Copter für gewerbliche Zwecke genutzt werden soll, wie zum Beispiel zur Anfertigung kommerzieller Luftbilder. Ein derart genutztes Fluggerät fällt dann in die Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS).

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Multicopter und Recht

Ein und dasselbe Luftfahrzeug kann also – je nach Art der Verwendung – einmal ein genehmigungsfreies Flugmodell und ein anderes Mal ein genehmigungsbedürftiges unbemanntes Flugobjekt sein. Dieser verwirrende Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass zur Regulierung neuer technologischer Entwicklungen die bestehenden Gesetze herhalten müssen – den Begriff Multicopter oder Drohne sucht man in luftverkehrsrechtlichen Vorschriften vergebens.

Die benötigte Aufstiegserlaubnis wird nach Paragraf 16 der Luftverkehrs-Ordnung erteilt, wenn die beabsichtigte Nutzung nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs beziehungsweise die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen kann und die Vorschriften des Datenschutzes nicht verletzt werden. Für gewerblich genutzte Multicopter bis fünf Kiligramm wird in der Regel eine bis zu zwei Jahren gültige Allgemein-Erlaubnis erteilt (ca. 250 Euro), für gewichtigere Copter bis 25 Kilo gibt es zeitlich und örtlich begrenzte Einzel-Erlaubnisse (ca. 80 Euro). Oberhalb von 25 Kilo ist der Betrieb verboten.

Für die Erteilung der Erlaubnis benötigen die Behörden eine Vielzahl von Angaben. Neben den Daten des Antragstellers, dem Zweck des Betriebs, gegebenenfalls auch dem Einreichen einer Bescheinigung über eine praktische Einweisung des Herstellers, eine Mitgliedschaft in einem Modellflugverein mit praktischer Flugerfahrung und Ähnliches, muss der Antragsteller unter anderem einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung erbringen. Paragraf 33 Luftfahrtgesetz sieht nämlich eine besondere Gefährdungshaftung vor – ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen: Demnach haftet der Halter eines Multicopters auch dann für Personen- und Sachschäden, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter geflogen ist; es sei denn, der Dritte flog ohne Wissen und Wollen des Halters.

Diese besondere Haftung ist von keiner normalen Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, man braucht also eine spezielle Versicherung. Die Mitgliedschaft im Deutschen Modellflieger Verband enthält beispielsweise eine entsprechende Basisversicherung. Die Verpflichtung eine solche Versicherung abzuschließen, betrifft übrigens auch Piloten, die ihren Copter für rein private Zwecke, also im Sinne eines Flugmodells, nutzen.

Beim Flugbetrieb ist stets ein entsprechender Versicherungsnachweis mitzuführen. Wer ohne Versicherung fliegt, begeht gemäß Paragraf 58 Luftverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen, wenn er erwischt wird. Dies gilt übrigens auch, wenn ohne eine erforderliche Erlaubnis geflogen wird.

Teil 2 unserer kleinen Serie Multicopter und Recht wird sich mit den Spielregeln am Himmel befassen

  • Rechtsanwalt Nicolas Maekeler ist seit 2014 als Syndikus bei Heise Medien beschäftigt. Während seines Jurastudiums in Hannover beschäftigte er sich schwerpunktmäßig mit Themen des IT-Rechts. Neben seiner Haupttätigkeit schreibt er gelegentlich für Heise über Rechtsthemen.

(keh)