GEMA ./. YouTube: Sperren statt zahlen

OLG Hamburg: Kein Hosting - LG München: Kein Geld

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Das Oberlandesgericht Hamburg hat heute die Urteile des Landgerichts Hamburg bestätigt, denen zufolge der zum Google-Konzern gehörende Video-Hoster YouTube von Nutzern hochgeladene Videos für den deutschen Raum sperren muss, wenn diese unlizensiertes GEMA-Material enthalten. Diese Pflicht gilt ab Kenntnis, wobei YouTube in gewissem, zumutbaren Umfang auch verpflichtet ist, die Beachtung der Verwertungsrechte zu prüfen und zu überwachen, etwa durch automatisierte Filter. (Az. 5 U 87/12 und 5 U 175/10).

Während diese Pflichten zur Unterlassung von Urheberrechtseingriffen niemanden reich machen und im Gegenteil Künstlern in PR und Werbung behindern, erlitt die GEMA mit ihren finanziellen Wünschen gestern am Landgericht München eine Niederlage. So hatte die Wahrnehmungsgesellschaft von der Hostingplattform Lizenzkosten von 0,375 Cent für jeden Abruf von GEMA-Material gefordert.

Während die GEMA grundsätzlich verpflichtet ist, jedermann Nutzungsrechte am von ihr wahrgenommenen Material einzuräumen und dies vor einer Schiedsstelle oder den Gerichten durchsetzbar wäre, blieb YouTube insoweit passiv. So sieht sich YouTube nicht als Nutzer, sondern lediglich als Hostingplattform der Uploader. Dennoch bot YouTube Konditionen an, die etlichen Verwertungsgesellschaften anderer Länder gut genug waren. Die GEMA kriegt jedoch den Hals nicht voll - und geht vorläufig leer aus.

Die GEMA bleibt seit sechs Jahren stur und provoziert nun das weitere Aussperren von Künstlern. Nachdem insbesondere die deutsche Musikindustrie den technologischen Fortschritt verschlief und sich etwa das Absatzgeschäft von iTunes und Amazon aus der Hand nehmen ließ, zieht es offenbar auch die GEMA vor, Geld und Zeit ihrer Mitglieder mit Prozessieren zu verschwenden und diese am zeitgemäßen Marketing zu behindern. Bislang wurde der Ärger maximiert, während für die GEMA wohl außer Spesen nichts gewesen ist.

Weil die GEMA besser als ihre Künstler weiß, was gut für diese ist, können die Musiker YouTube nicht als Werbeplattform für eigenes Material nutzen, ohne eine Sperrung zu befürchten. Dies sorgte für Unmut bei den Mitgliedern. So bezeichnete "Deichkind" die GEMA als "Evolutionsbremse". Und weil das Zensieren so viel Spaß macht, wurden auch schon mal versehentlich Videos deutscher Künstler gelöscht, die gar nicht GEMA-Mitglieder waren.

Die Politik hat sich in dieser für die deutsche Kulturlandschaft nicht ganz unwesentlichen Frage bislang zurückgehalten. Da kürzlich Vizekanzler Sigmar Gabriel den überwachungsfreudigen Musiklobbyisten Dieter Gorny zum Einflüsterer der Bundesregierung berief, ist von dieser Seite keine Hilfe zu erwarten.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.