Datenschutzbeauftragter erklärt Vorratsdatenspeicherung für "nicht machbar"

Der neue oberste Datenschützer von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, warnt vor großen rechtlichen Problemen der von der Bundesregierung geplanten Vorratsdatenspeicherung.

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Von
  • dpa

Der kürzlich gewählte Datenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz, der sein Amt im Oktober antreten wird, sieht hohe rechtliche Hindernisse für Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung.

(Bild: Landtag Rheinland-Pfalz)

Obgleich die in Rheinland-Pfalz in einer rot-grünen Koalition regierende SPD die Pläne der Bundesregierung für eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung mitträgt, hält der designierte Datenschutzbeauftragte des Landes, Dieter Kugelmann, diese für nicht durchsetzbar. Für das, was die Bundesregierung wolle, ließen die deutsche und europäische Rechtsprechung keine Spielräume, so Kugelmann. In Mainz sagte er: "Da sehe ich rechtliche Schwierigkeiten, wenn der Staat von nahezu allen Bürgern ohne Verdacht Daten erhebt." Er verwies dazu auf bisherige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVErfG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung.

Der Gesetzentwurf (PDF) der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, im Kampf gegen Kriminalität und Terror Daten zu speichern, aus denen sich zum Beispiel ablesen lässt, wer wann und wo mit wem telefoniert hat. Dafür sollen Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen vier Wochen lang Handy-Standortdaten und zehn Wochen lang die
IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefonaten speichern. Inhalte sollen nicht aufgezeichnet werden. Die SPD hatte sich nach kritischen Debatten bei einem kleinen Parteitag mit Mehrheit für diese Gesetzespläne ausgesprochen. Dieter Kugelmann allerdings hat grundsätzliche Bedenken: "Die Speicherung von Daten ohne Anlass ist immer höchst problematisch, denn der Staat braucht für jeden Grundrechtseingriff gegenüber einer Person einen nachvollziehbaren Grund."

Der Rechtswissenschaftler ist nach seiner Nominierung durch SPD und Grüne erst Anfang des Monats vom Landtag ins Amt des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt worden. Er gilt als Experte in Polizei- und Europarecht. Bis zu seinem offiziellen Amtsantritt im Oktober übt allerdings sein Vorgänger Edgar Wagner (seit 2007) das Amt noch kommisssarisch aus; Kugelmann arbeitet bis dahin noch als Dozent an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster.

Bei Kugelmanns Wahl am 1. Juli hatte die CDU-Opposition mit Nein gestimmt, weil sie an der Unabhängigkeit des Kandidaten zweifelte. Vor fünf Jahren hatte dieser für die SPD-Fraktion ein Gutachten zum Thema Nürburgring angefertigt. (psz)