"Recht auf Vergessen": Details zu Löschanfragen bei Google untersucht

Das "Recht auf Vergessen" nehmen viel mehr Privatleute in Anspruch als die sonst kolportierte Trias von Kriminellen, Politikern und Prominenten. Google erweckte zuletzt einen anderen Eindruck.

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Google ist seit Mai 2014 verplichtet, Löschungsanfragen zu prüfen.

(Bild: dpa, Oliver Berg)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Raimund Schesswendter

Mehr als 95 Prozent der Löschungsanfragen bei Google gehören zur Kategorie "Privates und Persönliches" und betreffen Durchschnittsbürger. Zuletzt hatte Google durch seinen Transparenzbericht den Eindruck erweckt, viele der Anfragen kämen von Kriminellen, Prominenten und fragwürdig agierenden Politikern. Nachforschungen des Recherchebüros Correctiv und des britischen Guardian ergaben dieses veränderte Bild. Sie hatten die Daten aus dem Quellcode von Archiv-Versionen des Transparenzberichts Googles extrahiert.

Die gewonnenen Datensätze sollen etwa drei Viertel aller Anfragen abdecken. Seitdem Google aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten "Recht auf Vergessen" bestimmte Inhalte aus den Such-Ergebnissen löschen muss, hat der Konzern über 280.000 solcher Anfragen erhalten. Rund eine Millionen Links sollten damit getilgt werden.

Die Informationen müssen irrelevant, falsch, nicht mehr aktuell oder kein öffentliches Interesse stillen, damit Google auf Antrag ihre Extraktion aus den Suchergebnissen tätigt. Weniger als die Hälfte der beantragten Links hat der Suchmaschinen-Dienst tatsächlich gelöscht, fast alle waren privater oder persönlicher Natur.

Während Google behauptet, "in den Entscheidungen in Bezug auf das Recht auf Vergessen so transparent wie möglich zu sein“, kritisieren Rechtsanwälte und Politiker wie die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leuthheuser-Schnarrenberger, dass der Abwägungsprozess nicht offengelegt würde. (Mit Material der dpa) /

(rsr)