Kinderpornografie: T-Online arbeitete dem BKA zu

Bei der Fahndung nach den Konsumenten kinderpornografischer Inhalte haben das Bundeskriminalamt und T-Online eng zusammengearbeitet.

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  • Maria Benning

Bei der Fahndung nach den Konsumenten kinderpornografischer Inhalte auf einer Homepage bei T-Online haben das Bundeskriminalamt und T-Online eng zusammengearbeitet. Telekom-Sprecher Frank Domagalla sagte gegenüber c't, T-Online sei von einem Kunden auf die fragliche Site mit dem Namen "Fresh Prinz" aufmerksam gemacht worden und habe diese dem Bundeskriminalamt bereits Anfang Juli angezeigt. Das BKA habe darum gebeten, die Site nicht vom Netz zu nehmen, um feststellen zu können, wer darauf zugreife.

Nach dem Telekommunikationsgesetz sind Internetprovider wie T-Online bei Straftaten im Internet zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet. "Wir haben auf Anfrage der Staatsanwaltschaft alle erforderlichen Adressen und Verbindungsdaten herausgegeben", berichtete Domagalla. T-Online registrierte einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung zufolge die erstaunliche Anzahl von über 500.000 Zugriffen auf die Seite "Fresh Prinz". Über die in den Log-Files von T-Online gespeicherten IP-Adressen konnte das BKA dann einen Ring verdächtiger Personen ausmachen und Hausdurchsuchungen veranlassen.

"Die Telekom hostet rund 277.000 Homepages, doch dies ist in diesem Jahr der erste Fall von Kinderpornografie", führte Telekom-Sprecher Domagalla aus und widersprach damit Berichten, die davon ausgehen, dass Kinderpornografie ein für Provider ständig aktuelles Problem ist. Auch der Internetprovider AOL ist in die Fahndung involviert. "Zwei bis drei Prozent der IP-Adressen, die auf die Site zugriffen, kamen von AOL-Kunden. Auf richterlichen Beschluss hin haben wir die realen Personen hinter den Verbindungen preisgegeben", erklärte AOL-Sprecher Carsten Meincke. IP-Adressen werden bei jeder Einwahl ins Internet neu vergeben. Daher kann eine Person mehrere Internetadressen haben. "Hinter tausend IPs müssen also nicht zwangsläufig tausend Personen stecken, es können auch nur zehn sein", betonte AOL-Sprecher Meincke.

Für die Verbreitung von Kinderpornografie drohen in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft. Vor wenigen Tagen erst wurde ein 32 Jahre alter Kinderporno-Sammler vom Landgericht Darmstadt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 7000 Mark verurteilt. Strafbar ist auch der Besitz von einschlägigen Bildern, zum Beispiel durch Download und Abspeichern auf der lokalen Festplatte. Wer unabsichtlich auf eine Internetseite mit Kinderpornografie-Inhalten stößt, wodurch solches Material in den Browser-Cache geraten kann, muss hingegen keine Strafverfolgung befürchten.

Nach Angaben von Jugendschutz.net, einer Stelle der Jugendministerien der Bundesländer in Mainz, hat jede zweitausendste von täglich Millionen Anfragen in Suchmaschinen eindeutig kinderpornografischen Inhalt. Der Tausch von Bildern und Kontaktadressen spielt sich vor allem in einschlägigen Newsgroups ab, die als Kinderporno-Foren missbraucht werden. Die Polizei hat dabei oft das Nachsehen, da die schiere Fülle im Internet eine umfassende Kontrolle unmöglich macht. Daher beruhen die Fahndungen oft auf zufälligen Entdeckungen. Bei der Aktion "Netz gegen Kinderporno", die im Juli 1998 eingerichtet wurde, gehen pro Monat rund 50 Hinweise auf verdächtige Websites ein.

Seit Anfang des Jahres unternimmt auch das BKA in eigens dazu eingerichteten Büros in München, Stuttgart und Wiesbaden sogenannte "verdachtsunabhängige Recherchen". Allein in Wiesbaden seien 20 Leute mit dem Surfen nach verdächtigen Sites beschäftigt, erläuterte BKA-Pressesprecher Norbert Unger aus Wiesbaden. Im ersten Halbjahr 2000 sind diese Einheiten 619mal auf verdächtige Inhalte gestoßen. In 549 Fällen davon ging es um Kinderporografie. (mbb)