Arbeitsrecht: Arbeitgeber wollen angeblich Acht-Stundentag aufweichen

Die Begrenzung der Arbeitszeit auf acht Stunden je Werktag sei nicht mehr zeitgemäß, meinen Arbeitgeberverbände. Ihnen wäre eine wöchentliche Höchstarbeitszeit lieber, heißt es in einem Zeitungsbericht.

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Arbeitnehmer

(Bild: dpa, Jan-Philipp Strobel)

Lesezeit: 2 Min.

Arbeitnehmer dürfen nur acht Stunden werktäglich arbeiten. Das sieht das Arbeitszeitgesetz von 1994 vor. In Zeiten der Digitalisierung sehen Arbeitgeber-
verbände diese Vorgabe als nicht mehr angebracht an, berichtet die Rheinische Post.

So schreiben die Arbeitgeberverbände in einem Positionspapier, um mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden, "sollte das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden". Dies habe Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer der Zeitung bekräftigt:

"Mit der Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit würde die Bundesregierung ihrem Anspruch gerecht werden, EU-Normen eins zu eins umzusetzen und einen effektiven Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten."

Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, sagte laut dem Bericht, flexible Arbeitszeiten würden angesichts von Digitalisierung und wegen der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer bedeutender.

Hans-Peter Klös vom arbeitgebernahen Institut der Wirtschaft, meint demnach: "Der gesetzliche Korridor passt nicht mehr in eine Welt, die 24 Stunden am Tag in Echtzeit online unterwegs ist." Der künftige IG-Metall-Chef Jörg Hofmann hält dem entgegen: "Überall, wo wir Regelungen zum mobilen Arbeiten vereinbart haben, stand das Arbeitszeitgesetz nicht im Wege." Daher gebe es keinen akuten Handlungsbedarf.

Eine Sprecherin der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat die Forderungen der Arbeitgeber bereits zurückgewiesen. Es seien aktuell keine Änderungen am Arbeitszeitgesetz geplant, sie wolle den Acht-Stundentag nicht abschaffen, berichtet dpa.

Das Ministerium wies damit Angaben aus dem Bericht der Rheinischen Post zurück, wonach Nahles bereits 2016 ein neues Arbeitszeitgesetz vorlegen wolle. Jedoch wolle das Ministerium Ende des kommenden Jahres ein "Weißbuch" vorlegen. Dieses solle dann die Grundlage für Prüfungen sein, ob und wo mögliche Anpassungen im Arbeitszeitgesetz nötig sind. (anw)