Groteske Lage bei Musikrechten

Wer versucht, bei der Nutzung von Musik alles richtig zu machen, scheitert schnell an der undurchsichtigen Rechtelage.

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(Bild: dpa, Uli Deck)

Lesezeit: 2 Min.

Selbst wenn Musik von der Gema freigegeben ist, kann ein Nutzer immer noch nicht sicher sein, dass er sie legal benutzen darf. Das berichtet das Magazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 8/2015 (jetzt am Kiosk oder im heise Shop zu bestellen).

Einige Videoportale wie MyVideo, Clipfish, Vevo, Tape.tv, Videoload oder Dailymotion haben Vereinbarungen mit der Gema getroffen, wonach Nutzer dort legal urheberrechtlich geschützte Musik hochladen dürfen. Auch bei Youtube, das seit sechs Jahren mit der Gema im Clinch liegt, ist die Verwendung von urheberrechtlich vertretener Musik unter gewissen Umständen möglich. Angemeldete Nutzer können in der Audio-Bibliothek nach „werbeunterstützer Musik“ suchen. Wer die dort aufgeführten Titel etwa zur Untermalung seiner Urlaubsvideos nutzt, muss allerdings damit leben, dass Werbeeinnahmen nicht an ihn, sondern an den Rechteinhaber gehen.

Doch wer glaubt, dafür wenigstens rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, der irrt. Denn neben den von der Gema vertretenen Rechten gibt es unter anderem noch das sogenannte Sync-Recht – also die Erlaubnis, überhaupt einen bestimmten Song für ein Video benutzen zu dürfen. Dieses wird von den Musikverlagen (Publisher) vertreten. Von welchem genau, lässt sich über eine Gema-Datenbank herausfinden.

In einem Selbstversuch fragte ein TR-Redakteur beim zuständigen Verlag um Erlaubnis, werbeunterstützte Musik für private Videos nutzen zu dürfen. Der Verlag reagierte zunächst zwei Monate lang gar nicht. Auf wiederholte Nachfrage untersagte er die Nutzung der Musik jedoch ohne Angabe von Gründen. Die Videos mussten wieder aus dem Netz genommen werden. Ohne Nachfrage wären sie wahrscheinlich für alle Zeiten unbeanstandet geblieben. "Wer sich korrekt verhält, ist in diesem Fall also der Dumme“, bilanziert der TR-Redakteur.

"So, wie es jetzt ist, ist es grotesk“, bestätigt Leonhard Dobusch, Juniorprofessor an der FU Berlin. Die Regelung gehe davon aus, dass „Rechte nur jemand klärt, der damit Geld verdienen will“. Für alle anderen sei das System nicht ausgelegt. Ein Vertreter der Musikindustrie, der nicht namentlich genannt werden möchte, gibt zu: "Lebenssachverhalt und Rechtssachverhalt klaffen hier auseinander.“ Er versichert aber, dass noch nie ein privater Nutzer wegen fehlender Sync-Rechte abgemahnt worden sei. (grh)