Google verpflichtet Adsense-Nutzer auf Cookie-Hinweis

Wer Google-Produkte wie das Werbeprogramm Adsense verwendet, muss Endnutzern in der EU künftig Informationen über die Verarbeitung persönlicher Daten und den Einsatz von Cookies an die Hand geben.

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Google hat im eigenen Adsense-Blog auf den Start einer neuen "Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU" hingewiesen. Wer Produkte des Internetkonzerns wie dessen Werbeprogramm verwendet, muss demnach gegenüber Surfern aus der EU künftig klar offenlegen, welche personenbezogenen Daten erfasst, genutzt und weitergegeben werden. Dazu zählt Google auch "verständliche und umfassende Informationen" zum Einsatz von Cookies und damit verknüpften Daten auf dem Endgerät eines Endnutzers.

Laut den Vorgaben müssen Betroffene "wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen", um eine entsprechende Einwilligung einzuholen. Für Einzelheiten verweisen die Google-Juristen auf ihre Aufklärungsseite über Cookies. Dort empfehlen sie unter anderem mehrere kostenlose Werkzeuge, mit denen Webmaster eine Funktion implementieren können, um eine Zustimmung zum Verwenden der umstrittenen Browserdateien einzuholen.

Die Kalifornier begründen ihre Initiative mit den Cookie-Regeln aus der EU-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation von 2009. In deren Begründung heißt es, dass Webseitenbesucher so benutzerfreundlich wie möglich über den Einsatz und Ablehnungsmöglichkeiten von Cookies aufgeklärt werden sollten. Was das konkret heißen könnte, erläuterten die EU-Datenschutzbeauftragten der "Artikel 29"-Gruppe" Ende 2011. Demnach soll es nicht permanent nötig sein, das Einverständnis der User einzuholen. Auch Browser-Voreinstellungen oder "Do not Track"-Verfahren könnten eine Lösung darstellen.

Google geht so mit den eigenen Regeln offenbar über die Anforderungen der Datenschutzexperten hinaus. Selbst der britische Datenschutzbeauftragte Christopher Graham hat seine vergleichsweise scharfen Bestimmungen für den Einsatz von Cookies mittlerweile gelockert und verlangt keine "explizite Einwilligung" mehr. Die EU-Vorgaben sollen zudem im Rahmen des geplanten Gesetzespaket für den digitalen Binnenmarkt überarbeitet werden. (axk)