Recht auf Vergessen: Google muss in Großbritannien auch Links zu Artikeln über Löschungen löschen

Google muss in einem Fall auch Links zu Artikeln löschen, in denen über das Löschen von Links berichtet wird.

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Google-Suche: EU

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Von
  • dpa
"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Britische Datenschützer gehen beim umstrittenen "Recht auf Vergessenwerden" in Suchmaschinen noch einen Schritt weiter. Das Information Commisioner's Office hat angeordnet, dass Google in einem Fall nun auch Links zu frischen Medienberichten über das Löschen von Links zu früheren Informationen entfernen muss.

Der Hintergrund sei, das in den neuen Artikeln die alten Vorwürfe gegen die Person wiederholt würden, erläuterte Vize-Datenschutzkommissar David Smith. Die Links sollen nun nicht mehr bei der Internet-Suche nach dem Namen des Antragstellers auftauchen. Es gehe um ein zehn Jahre zurückliegendes kleineres kriminelles Vergehen.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des EuGH blieben aber viele Detailfragen offen.

Aktuell wird unter anderem darüber diskutiert, ob Google das "Recht auf Vergessenwerden" weltweit umsetzen muss. Bisher bezieht Google Löschanfragen nur auf seine Websites in Europa wie Google.de in Deutschland oder Google.fr in Frankreich – nicht aber auf die internationale Site Google.com. Unter anderem deutsche Datenschützer wollen, dass die Regelung für Ergebnisse weltweit gilt. (anw)