Bundesregierung: "Digitalagentur" soll Verbraucherschutz im Netz durchsetzen

Das Wirtschafts- und das Justizministerium wollen "Wettbewerbs-, Markt- und Verbraucherfragen der Digitalisierung" künftig von einer zentralen Aufsichtsbehörde behandeln lassen. Online-Dienste sollen transparenter werden.

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(Bild: heise online)

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Vertreter der Ministerien für Wirtschaft sowie für Justiz und Verbraucherschutz wollen die digitale Agenda der Bundesregierung an einigen Punkten fortentwickeln und weiter umsetzen. Sie haben dazu am Mittwoch ein "Programm" unter dem Titel "Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft" beschlossen.

Um "Wettbewerbs-, Markt- und Verbraucherfragen der Digitalisierung" künftig besser ausleuchten und gewonnene Erkenntnisse durchsetzen zu können, bringen die Ministerien eine "Digitalagentur" als zentrale Aufsichtsbehörde ins Spiel. Sie wollen prüfen, ob eine solche Instanz sinnvoll sei. Andernfalls müsste wenigstens "das Profil bestehender" Kontrolleinrichtungen wie der Bundesnetzagentur auch in puncto Verbraucherschutz geschärft werden.

Die Internetwirtschaft soll "für mehr Transparenz und mehr Wahlfreiheit für Verbraucher" sorgen, meinen die Ministerien. Telekommunikationsanbieter sollen künftigen Kunden ein "Produktinformationsblatt" aushändigen müssen, das sie leicht verständlich über Datenübertragungsraten, Vertragslaufzeiten, Kündigungsregeln und Entgelte aufklärt. Einzelheiten soll eine geplante "Transparenzverordnung" enthalten.

Provider sollen auf der monatlichen Rechnung auf den Vertragsbeginn und das Ende der Mindestlaufzeit hinweisen müssen. Bei bestimmten Mobilfunktarifen sollen Warnhinweise bei übermäßigem Datenverkehr die Verbraucher vor unerwartet hohen Rechnungen schützen. Für Kunden sind einfachere Instrumente vorgesehen, die tatsächliche Datenübertragungsrate bei Breitbandanschlüssen überprüfen zu können.

Gemeinsam mit der Wirtschaft und Verbraucherorganisationen soll ein Muster für eine verständliche Verbraucherinformation über Apps entwickelt werden. Dies gelte auch für Online-Plattformen wie Suchmaschinen oder soziale Netzwerke. Dazu sollen etwa Angaben gehören, wie Daten verarbeitet und an wen sie übertragen werden, anhand welcher Kriterien Suchergebnisse zustande kommen oder ob gesponserte Links enthalten sind.

Bisher würden derartige Hinweise allenfalls in seitenlangen Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, kritisieren die Ministerien. Künftig seien Kurzzusammenfassungen, bildhafte Darstellungen oder konkrete Beispielfälle denkbar. Auch "Datensilos" und fehlende Standards zur Portabilität eigener Informationen sowie zur Interoperabilität sind den Ressorts ein Dorn im Auge. Ein "Recht auf Datenübertragbarkeit" werde derzeit aber schon auf EU-Ebene beraten.

Trotz kritischer Töne aus dem Bundesrat zeigen sich die Ministerien zuversichtlich, den "Routerzwang zu beenden". Für mehr Rechtssicherheit in der digitalen Welt sorge neben dem geplanten Recht für Verbraucherverbände, im Wege der Verbandsklage gegen Datenschutzverstöße vorzugehen, auch die Gesetzesinitiative zur Reform der Haftung von WLAN-Betreibern und "gefahrgeneigten Diensten". Die Internetwirtschaft und Rechtexperten sehen das ganz anders. (anw)