Hört ab die Signale

Die Verzweiflung von Strafverfolgern über abhörsichere Mobiltelefone gab den letzten Anstoß: Anfang Mai erließ die Bundesregierung eine 'Fernmeldeanlagen-Überwachungsverordnung'. Die FÜV soll Netzbetreibern technische Einrichtungen aufzwingen, die automatisierte Abhörmaßnahmen ermöglichen – nicht nur gegen Handy-Benutzer.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Bert Ungerer

Die FÜV wird, wenn sie in der aktuellen Form Bestand haben sollte, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten den Zugriff auf die gesamte elektronische Kommunikation in der Bundesrepublik ermöglichen, auch innerhalb der Netze privater Anbieter. Bei der Lizenzvergabe für die Betreiber der GSM-Netze wurde dies versäumt – Resultat: Bisher existieren weder für D1, noch für D2 oder E-Plus Abhöreinrichtungen.

Die Verordnung geht allerdings weit über diesen Zweck hinaus: Sie verpflichtet alle Betreiber einer "Fernmeldeanlage, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist" – und hat damit nicht nur die Netzbetreiber, sondern generell die Anbieter von Datendiensten im Visier. Auch Mailboxen dürften unter diese Regelung fallen. Nach Ansicht des 'Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung' (FIFF) erhält das staatliche Abhören in Deutschland damit eine neue Qualität, denn neben den Nutzdaten sind auch Verkehrsdaten (Dauer, Ziel, Dienst) einer Verbindung "lückenlos zu protokollieren" (§12, (5) FÜV). Die mitgeschnittenen Daten erlaubten daher die Erstellung von Bewegungsprofilen im Mobilfunk und genauer Kommunikationsprofile abgehörter Teilnehmer.

Die Speicherung der Verkehrsdaten beim Dienstanbieter, die an einer standardisierten, physisch vor Mißbrauch geschützten Schnittstelle sogar für mehrere Abhördienste parallel und "nicht meßbar" bereitzustellen sind, weckt datenschutzrechtliche Bedenken. Nicht umsonst wurde öffentlich lange und heftig um das ISDN-Leistungsmerkmal 'Rufnummernübermittlung' gestritten. Und auch eine Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist trotz der großen Zahl personenbezogener Daten, die im Kontext einer Abhörmaßnahme anfallen, nicht vorgesehen – entgegen einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1984.

Ginge es nach dem Willen von Innenminister Kanther, dürfte es in der Bundesrepublik "keine Nischen kontrollfreier Kommunikation für Verbrecher" geben – koste es, was es wolle, muß man sich wohl hinzudenken. Zur Kostenfrage bezieht die FÜV explizit keine Stellung; zwischen den Zeilen klingt aber durch, daß Einrichtung und Betrieb der 'Abhörschnittstelle' einschließlich der Einstellung des erforderlichen sicherheitsüberprüften Personals vom Betreiber zu tragen sind – denn Zulassung und Lizenzerteilung der Fernmeldeanlage sind zukünftig daran gebunden. Der Aufwand kann erheblich sein: Telekom AG und Mannesmann Mobilfunk beziffern die Investitionen für die Nachrüstung ihrer D-Netze auf jeweils etwa 40 Millionen DM. Insgesamt werden etwa 300 Millionen DM für die Nachrüstung schon bestehender Netze fällig (GSM und ISDN), fast noch einmal soviel für die zur Lizenzierung anstehenden Netze. Hinzu kommen Ausgaben für den laufenden Betrieb und die Abhörmaßnahmen selbst; nach Schätzungen sind dies bei etwa 4000 Abhörmaßnahmen mehr als 1 Milliarde DM jährlich.

Auch auf Betreiber von Mailboxen und Online-Datendiensten dürften erhebliche Belastungen zukommen. Nach Aussage der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in der aktuellen Stunde des Bundestages vom 17. Mai 1995 ist sogar geplant, die FÜV auch auf nicht-öffentliche Fernmeldeanlagen, also beispielsweise private Nebenstellenanlagen, auszudehnen. Zweifel am Sinn dieser volkswirtschaftlichen Belastung erscheinen angebracht angesichts der Tatsache, daß die FÜV keineswegs ein unkontrollierbares Kommunizieren verhindern kann. Wer einen ausländischen GSM-Dienst nutzt und in Deutschland telefoniert, bleibt anonym. Wer überdies seine Daten verschlüsselt, macht ein Mithören praktisch nutzlos. Darüber hinaus richten sich diese Maßnahmen – zumindest auf dem Papier – nur gegen einen sehr 'erlesenen' Kreis: Personen, die im Verdacht stehen, ein Kapitalverbrechen begangen zu haben oder aber den demokratischen Rechtsstaat zu gefährden (G10-Gesetz). Trotzdem findet in der Bundesrepublik eine vergleichsweise exzessive Abhörpraxis statt – doch es gibt hierzulande, anders als etwa in den USA, keinerlei statistische Daten über die Erfolgsquote dieser sündhaft teuren und praktisch umgehbaren Abhörmaßnahmen.

Verständlich, daß die Mobilfunkbetreiber bisher wenig motiviert waren, für Abhöreinrichtungen zu sorgen. Die FÜV soll nun klare Verhältnisse schaffen und die technische Infrastruktur zur Schaffung des gläsernen Bürgers erzwingen. Sie wirkt wie eine gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für sinnberaubte Nachrichtendienste, flankiert von einer intensiven Industrieförderung. Wie heißt es in Brechts Dreigroschenoper doch so trefflich: "Erst kommt das Fressen, dann die Moral". (un) (un)