Mobilfunkfirmen widersprechen Medienbericht: Keine Speicherung von SMS-Inhalten auf Vorrat

"Vorratsdatenspeicherung erfasst auch den Text von SMS", titelte die Süddeutsche Zeitung am heutigen Freitag Morgen und sorgte damit für einigen Wirbel. Zwei der drei großen deutschen Mobilfunk-Anbieter dementierten diese Darstellung nun vehement.

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SMS-Schreiben war gestern

(Bild: dpa, Peter Kneffel/Archiv)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Holger Bleich

Kurz vor dem Bundestagsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung sorgte am heutigen Freitag ein Artikel der Süddeutschen Zeitung (SZ) für Wirbel: "Vorratsdatenspeicherung erfasst auch den Text von SMS", titelte das Blatt. Demnach sei es aus technischen Gründen nicht möglich, bei der von der Vorratsdatenspeicherung verlangten Speicherung von SMS die Inhaltsdaten von den Verbindungsdaten zu trennen. Dem Artikel zufolge haben dies die Mobilfunk-Provider bestätigt.

Die Telekom widersprach der Darstellung im Artikel der SZ scharf. Grundsätzlich werde der Inhalt einer SMS nach erfolgreicher Zustellung auf dem Endgerät im Kurzmitteilungscenter (SMSC) unmittelbar gelöscht, erklärte ein Telekom-Sprecher gegenüber heise online. Eine Speicherung der Inhalte von Kurzmitteilungen erfolge nur, wenn die Nachricht dem Empfänger nicht zugestellt werden kann und diese Speicherung dauere längstens zwei Tage. Und: "Die Verkehrsdatenanteile der Kurzmitteilungen werden zur Fehler- und Störungsbeseitigung für längstens sieben Tage gespeichert. Und nur diese Verkehrsdaten, nicht die Inhalte, unterliegen der künftigen Vorratsdatenspeicherung."

Ähnlich äußerte sich auch ein Sprecher des Telefonica-Konzerns (e-plus und O2) im Gespräch mit heise online. In den von den Vermittlungssystemen erzeugten Verkehrsdaten seien keine SMS-Inhalte, sondern ausschließlich Meta-Daten enthalten. Nur diese Verkehrsdaten seien Grundlage für die kommende Vorratsdatenspeicherung. Lediglich zur Störungssuche werde der Datenverkehr mitunter ungefiltert mitgeschnitten und sieben Tage lang gespeichert, auch SMS-Nachrichten lägen dann inklusive Inhalt vor. Dieses System sei aber mehrfach gesichert. Zugriff haben demnach nur speziell geschulte Mitarbeiter, die aber in den Frontends der Tools die Inhalte nie zu sehen bekommen würden. Eine Anfrage bei Vodafone zum Thema blieb am heutigen Freitag unbeantwortet.

Offenbar geht es also gar nicht um die Vorratsdatenspeicherung, sondern um die Fehleranalyse bei den Providern. Details dazu lieferte heute auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) auf seiner Homepage. Die Provider berufen sich bei der Komplettspeicherung auf Paragraf 100 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem es heißt: "Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden, um Störungen oder Fehler an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen."

Der AK Vorrat veröffentlichte Original-Schriftverkehr der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff mit der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2014. Darin hatte Voßhoff "jedes Speichern dieser Inhalte als unzulässig" deklariert. Die Mobilfunk-Netzbetreiber müssten demnach eigentlich die Inhalte bereits vor der ersten Speicherung herausfiltern. "Die systematischen, nachweislichen Verstöße der Telekommunikationsunternehmen gegen Datenschutzvorschriften entkräften jedes Vertrauen, dass Vorratsdaten bei ihnen sicher aufgehoben sein könnten", erklärte Kai-Uwe Steffens vom AK Vorratsdatenspeicherung. (hob)