Axel Springer: Einstweilige Verfügung gegen Adblock Plus

Das Berliner Verlagshaus Axel Springer setzt seinen Adblock-Blocker auch juristisch durch. Die Frage ist nun: Hat bild.de einen wirksamen Kopierschutz?

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Axel Springer: Einstweilige Verfügung gegen Adblock Plus
Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
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Seit vergangener Woche sperrt bild.de die Nutzer von Adblockern aus und bietet ihnen dagegen an, eine kostenpflichtige, werbereduzierte Version der Webseite zu abonnieren. Wie der Verlag Axel Springer gegenüber heise online bestätigte, erging bereits am Donnerstag eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg, in welcher dem Kölner Unternehmen Eyeo, Anbieter des Werbeblockers Adblock Plus, untersagt werde, "die BILDSmart-Funktion über die Verbreitung von Programmcodes auszuhebeln".

Eyeo bestätigte in einem ersten Statement die Verfügung, legt aber Wert auf die Feststellung, dass es sich dabei nur um eine vorläufige Entscheidung handele. "Klar ist jedoch, dass die rechtliche Auseinandersetzung über die grundsätzliche Zulässigkeit von Adblockern durch die einstweilige Verfügung nicht berührt wird", teilt ein Unternehmenssprecher mit. Zu dieser Frage hätten bereits Gerichte in Hamburg, München und Köln in vier Verfahren in erster Instanz zugunsten von Eyeo GmbH entschieden.

Unklar ist, ob sich das Verbot auch auf die von Adblock Plus und anderen Werbeblockern verwendeten Filterlisten bezieht. Diese werden formell unabhängig von Adblock Plus erstellt, aber von Eyeo gehostet und sind in das Browser-PlugIn integriert. Bisher blieb die Adblocker-Sperre auf bild.de durch die standardmäßig eingebundenen Filterlisten ungeschoren. Anleitungen, mit welchen Filterregeln man die Sperre trotzdem umgehen kann, kursierten aber im Netz. Axel Springer hatte bereits einen YouTube-Nutzer abgemahnt, der solche Filterregeln publiziert hatte.

In einer ersten Reaktion hat Eyeo entsprechende Beiträge im eigenen Adblock-Plus-Forum gestrichen. In einem Blogbeitrag wirft das Unternehmen dem Verlagshaus vor, gegen freie Meinungsäußerung vorzugehen. "Wir werden auf legale Weise dafür kämpfen, diese Beiträge wieder ins freie und offene Internet zu bekommen", schreibt Unternehmenssprecher Ben Williams.

Bisher hatten sich die Gerichte, die sich mit der Zulässigkeit von Werbeblockern befassten, vorrangig auf das Wettbewerbsrecht gestützt. Zwar hatten Klägervertreter auch versucht, den Einsatz von Werbeblockern als Verstoß gegen das Urheberrecht zu klassifizieren. Sie scheiterten damit jedoch vor mehreren Gerichten, die in dem Abruf von Webseiten kein schutzfähiges Computerprogramm sahen, dessen Umgehung nach Paragraph 95a des Urheberrechtsgesetzes verboten wäre.

Das Landgericht München formulierte in seinem Urteil vom Mai dieses Jahres den Sachverhalt so: "Die Klägerin macht ihr Angebot weltweit ohne technische Beschränkungen öffentlich zugänglich und verzichtet auf jegliche Anmeldung, Registrierung oder Bezahlschranken. Die bloße Nutzung dieses Angebots mit der damit einhergehenden Vervielfältigung im Arbeitsspeicher ist daher - unabhängig von der anderslautenden Bitte der Klägerin auf ihren Webseiten - auch für Nutzer mit eingeschaltetem Werbeblocker als bestimmungsgemäße und erlaubte Nutzung anzusehen."

Mit der neu eingerichteten Sperre für Adblock-Nutzer hat Axel Springer nun aber die angesprochenen technischen Beschränkungen eingeführt und die Karten neu gemischt. Dabei geht der Verlag weiter als andere Webseiten-Betreiber. Während Adblock-Blocker normalerweise erst eine Webseite laden und dann die Auslieferung von Werbung überprüfen, lässt Bild.de die eigenen Inhalte inzwischen erst durch ein Skript entsperren, das mit der Werbung ausgeliefert wird.

Folge: Das Abschalten von JavaScript oder der Einsatz von Plug-Ins wie NoScript kann die Sperre nicht umgehen. Weitere Folge: Wer – wie in der Fehlermeldung gefordert – allein die Domain bild.de für Werbung freischaltet, bekommt immer noch keine Inhalte zu sehen.

Bild.de ist nicht allein in seinem Kampf gegen Werbeblocker: So hatte auch der Verlag Gruner und Jahr am Donnerstag auf dem Angebot Geo.de eine Adblocker-Sperre eingerichtet. Die interationale Werbeorganisation Interactive Advertising Bureau (IAB) arbeitet an technischen und juristischen Mitteln gegen Werbeblocker.

[Update, 25.10., 16 Uhr] Inzwischen ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg veröffentlicht worden. Darin wird die Adblocker-Sperre auf bild.de als "Softwareverschlüsselung" bezeichnet, deren Umgehung nach Urheberrecht unzulässig sei. Laut Einstweiliger Verfügung ist es Eyeo nicht nur untersagt, entsprechende Anleitungen im eigenen Forum zu verbreiten, sondern auch Filterlisten zur Umgehung der Adblocker-Sperre zu verbreiten.

Die Anwälte von Axel Springer halten Eyeo vor, dass die Autoren entsprechender Forenbeiträge und der Easylist-Einträge Mitarbeiter des Adblock-Plus-Herstellers seien. Formal werden die Filterlisten unabhängig von Eyeo erstellt. Andere Werbeblocker haben ihre eigenen Filterlisten bereits nachgerüstet, um bild.de zu entsperren.

Rechtsanwalt Thomas Stadler kritisiert die Entscheidung in seinem Blog, da nicht hinreichend klargestellt worden sei, ob die Adblocker-Blockade eine so genannte "wirksame technische Maßnahme" sei, die durch das Urheberrecht geschützt ist. "Wenn man die Hürde derart niedrig ansetzt wie das Landgericht Hamburg, wird sich kaum mehr nachvollziehbar begründen lassen, weshalb nicht auch die Blockade von Pop-Up-Fenstern oder die Blockade von Websites die Cookies einsetzen, Unterlassungsansprüche gegen den Browserhersteller auslösen sollten", schreibt der Fachanwalt. [\Update]


Siehe dazu in c't 22/15:

  • Flucht hinter die Mauern – Adblocker und der Wettstreit um die Publishing-Plattformen der Zukunft

(hps)