EU-Kommissarin: Safe Harbor ohne Auswirkung auf Flug- und Bankdatentransfer

Die Weitergabe der Bankdaten von EU-Bürgern an die US-Finanzbehörden und das massenweise Sammeln von Flugpassagierdaten werden vom Safe-Harbour-Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht berührt, meint EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 37 Kommentare lesen
Vĕra Jourová

(Bild: EU-Kommission)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Bank- und Passagierdaten europäischer Bürger dürfen auch weiterhin an die US-Behörden übermittelt werden, sagte EU-Kommissarin Vĕra Jourová in einer Aussprache im Innenausschuss des EU-Parlaments am Montag. Die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellte Grundrechtswidrigkeit des Safe-Harbour-Abkommens habe keinen Einfluss auf die anderen Abkommen zum Datenaustausch mit US-Behörden, betonte die für Justiz und Verbraucherschutz zuständige Kommissarin.

Das Safe-Harbor-Abkommen

15 Jahre lang war das Safe-Harbor-Abkommen eine der meistgenutzten rechtlichen Grundlagen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA. Weil die aber keinen hinreichenden Datenschutz garantieren, erklärte der Europäische Gerichtshof das Abkommen im Oktober 2015 für ungültig.

Im Terrorist Finance Tracking Programm (TFTP, ursprünglich SWIFT) und dem Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) sei der Zugriff der US-Behörden an enge Vorgaben geknüpft, versicherte Jourová. Überdies gebe es Möglichkeiten für EU-Bürger, sich per Verwaltungs- oder gerichtlicher Verfahren gegen ungerechtfertigte Zugriffe zu wehren. Auch wenn ein Beleg für die Wirksamkeit der Rechtsmittel nach wie vor fehlt und mindestens die Aufsicht fürs TFTP in die Kritik geraten ist, müsse nicht neu bewertet werden.

Derzeit ist ein Klagerecht für EU-Bürger auch Gegenstand der Verhandlungen über das geplante US-EU-Rahmenabkommen für den Datenaustausch bei der Strafverfolgung. Die fehlende Zustimmung für die auf US-Seite dafür notwendige Gesetzgebung ist laut Jourová nur noch Formsache. Doch auch das Rahmenabkommen wird von Experten als ungenügend bezeichnet. Der Datenschutzexperte Douwe Korff kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, EU- und US-Bürger würden rechtlich erneut nicht gleich gestellt.

Ein zentrales Problem für die Datentransfers bleibt die geheimdienstliche Massenausforschung. Abgeordnete aus den Reihen der Grünen, Liberalen und Linken hakten bei Jourová mehrfach nach, ob dieser grundsätzliche Widerspruch nicht jegliche Datentransfers in Frage stelle. Beim Thema Grundrechtseinschränkungen zugunsten der nationalen Sicherheit erklärte sich Jourová jedoch für nicht zuständig. Immerhin: Eine freiwillige oder verpflichtende jährliche Berichtspflicht zur Weitergabe von Daten an die Geheimdienste steht auf ihrer Wunschliste für ein neues Safe Harbour-Abkommen, das “safer” werden soll als der von EuGH geschasste Vorgänger. Laut Jourová gab es seit dem Urteil bereits mehrere Gespräche mit den USA auf Fachebene. (vbr)