Thüringen will WLAN-Anbieter ganz von der Störerhaftung befreien

Der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat eine Bundesratsinitiative angekündigt, mit dem der umstrittene WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung nachgebessert werden soll.

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WLAN-Hotspot

(Bild: dpa, Martin Schutt/Archiv)

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Die Initiative der Bundesregierung für ein WLAN-Gesetz reicht Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee nicht aus. Der SPD-Politiker will Hotspot-Anbieter vollständig vom Damoklesschwert der Störerhaftung befreien. Die umkämpfte Klausel müsse "ohne Hintertür und Einschränkungen" aufgehoben werden, erklärte Tiefensee laut dpa Anfang der Woche. Er wolle mithilfe einer Bundesratsinitiative erreichen, dass die Betreiber drahtloser Internetzugänge Providern im Festnetz gleichgestellt werden.

Auch das Bundeskabinett möchte die Störerhaftung prinzipiell eingrenzen. WLAN-Anbieter sollen sich aber nur unter bestimmten Voraussetzungen auf das Haftungsprivileg für Provider aus dem Telemediengesetz (TMG) berufen können. Es besagt, dass sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Hotspot-Betreiber müssten dafür aber "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um insbesondere Urheberrechtsverstöße durch Dritte zu verhindern.

Laut dem Gesetzestext aus Berlin, für den federführend Tiefensees Parteichef Sigmar Gabriel und das von ihm geleitete Bundeswirtschaftsministerium zuständig sind, kommt dafür "insbesondere die Verschlüsselung des Routers" in Betracht. WLAN-Anbieter müssten sich zudem von ihren Nutzern etwa mit dem Setzen eines Häkchens bestätigen lassen, dass diese keine Rechtsverletzungen begehen. Praktiker und Verbraucherschützer halten die Anforderungen für schwer umsetzbar sowie darüber hinaus für datenschutzrechtlich bedenklich.

Tiefensee monierte weiter, dass der Gesetzentwurf des Bundes unklare neue Tatbestände mit sich bringe. Es solle etwa die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" wie Filehoster oder Cloud-Dienste verschärft werden, was der Internetwirtschaft ein Dorn im Auge ist.

Der Bundesrat will sich in seiner nächsten Plenarsitzung am 6. November mit dem Vorstoß der Regierung beschäftigen. Zustimmungspflichtig ist die Länderkammer aber nicht, sodass sie das Vorhaben allenfalls über den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag verzögern könnte. (axk)