Nachrüstung

Seit Anfang Februar zirkuliert ein Diskussionspapier im Internet, in dem das US-Justizministerium Erweiterungen des so genannten Patriot Act vorschlägt. Die Anwendung von Kryptographie wird darin erstmals mit Gefängnisstrafe bedroht.

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Während sich die weltpolitische Lage weiter zuspitzt, arbeitet das US-Justizministerium daran, die Befugnisse seiner Justizbehörden im ‘Krieg gegen den Terror’ noch einmal erheblich auszuweiten. Ein vertraulicher Entwurf aus dem US-Justizministerium für den so genannten ‘Domestic Security Enhancement Act of 2003’, den US-Bürgerrechtler im Internet veröffentlicht haben (beispielsweise unter www.dailyrotten.com/source-docs/patriot2draft.html), liest sich wie die Wunschliste des ‘Ministeriums für Informationswiederbeschaffung’ aus der Science-Fiction-Satire ‘Brazil’.

Ein Passus in dem Papier sieht zum Beispiel die Einrichtung einer ‘Terrorist Identification Database’ vor. Bürgerrechtler sind besorgt, weil über die Erfassung von Verdächtigen in der Gen-Datenbank lediglich die Ermittler, nicht aber Richter entscheiden sollen. Die Verpflichtung von US-Behörden, nach dem ‘Freedom of Information Act’ Informationen freizugeben, kann nach dem neuen Gesetz mit dem Hinweis auf eine mögliche Bedrohung der nationalen Sicherheit abgeblockt werden. Auch Informationen über Personen, die unter Terrorismusverdacht verhaftet wurden, sollen künftig nicht mehr freigegeben werden.

Anscheinend abschreckend soll wohl eine Passage wirken, nach der erstmals die Verwendung von Kryptographie unter Strafandrohung gestellt wird: Wer beabsichtigt, eine Straftat zu begehen und diese Pläne oder deren Durchführung durch kryptographische Maßnahmen verschleiert, soll diese besondere Heimtücke künftig mit mindestens fünf zusätzlichen Jahren Haftstrafe büßen.

Auch die Zusammenarbeit von Justizbehörden und Geheimdiensten wird weiter verstärkt: Nach dem bisher geltenden ‘Foreign Intelligence Surveillance Act’ (FISA) dürfen US-Ermittlungsbehörden Personen abhören und überwachen, auch wenn kein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt, falls der Verdächtigte für eine fremde Macht in den USA spioniert oder einer terroristischen Organisation angehört. In dem neuen Entwurf werden diese Kriterien noch einmal ausgeweitet: Auch Einzelpersonen, die terroristische Ziele verfolgen, fallen künftig darunter - zudem soll schon als Spion gelten, wer in den USA im Geheimen ‘für eine fremde Macht’ arbeitet; unabhängig davon, ob dieser ‘Agent’ irgendein US-Gesetz verletzt oder nicht.

US-Bürger, die Mitglieder einer als terroristisch eingestuften Organisation sind, können künftig unter bestimmten Umständen ausgebürgert werden. Außerdem sollen unter Terrorismusverdacht festgenommene Personen vor einem Prozess nicht gegen Kaution freigelassen werden können. Weitere geplante Maßnahmen sind eine vereinfachte Bewilligung von Wohnungsdurchsuchungen und Lauschangriffen. Mit einer richterlichen Einwilligung soll zudem die komplette Telefon- und Datenkommunikation eines Verdächtigten überwacht werden können - die Ermittler dürfen dann auch E-Mails mitlesen, die beispielsweise über ein angezapftes Handy verschickt werden.

Vom der Bürgerechtsorganisation ‘Center for Public Integrity’ um eine Stellungnahme zu diesem Entwurf gebeten, reagierte das US-Justizministerium recht einsilbig: Das Ministerium nehme seine Verantwortung ernst und arbeite kontinuierlich an weiteren Werkzeugen, um das amerikanische Volk zu schützen, ließ eine Ministeriumssprecherin verlauten. Bisher würden solche Entwürfe aber nur auf der Ebene von Fachbeamten diskutiert. Es sei daher verfrüht, über mögliche neue Gesetze zu spekulieren. (wst) (wst)