IT-Systeme der Polizei: Fahndung, Ermittlung, Analyse

Während die Öffentlichkeit über Bundestrojaner und Vorratsdatenspeicherung diskutiert, rüsten die Strafverfolgungsbehörden IT-technisch längst weiter auf. Besonders gefragt sind derzeit intelligente Ermittlungssysteme.

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Von
  • Ulrike Heitmüller

Seit Langem schon nutzen Polizeibehörden IT-Systeme für ihre tägliche Arbeit. Neuerdings aber verwenden sie verstärkt Systeme, um Dienststellen und Behörden untereinander zu vernetzen. Dafür sind zwei Arten besonders interessant: Fahndungs- oder Informationssysteme auf der einen und Ermittlungs- oder Analysesysteme auf der anderes Seite. Die einfachere und ältere Methode sind Fahndungssysteme. Hier werden Datensätze eingestellt, die man für die Fahndung nach Sachen oder Personen benötigt, etwa Angaben über Zeugen, Kriminelle und Opfer. Beispiele sind das europaweit eingesetzte Schengen Informations-System (SIS) und das deutschlandweit genutzte "INPOL-neu". Erste Fahndungssysteme existieren schon seit Längerem, die Anfangsversion von INPOL etwa wurde schon im Jahr 1972 vom damaligen BKA-Präsidenten Horst Herold eingerichtet. Jünger sind dagegen Ermittlungssysteme, und sie nehmen einen geradezu rasanten Aufschwung. In solchen Systemen wird die gesamte Sachlage eines Falles dargestellt, wozu auch die Verknüpfung der Informationen gehört.

Ein bestimmtes Ermittlungssystem wird von einer wachsenden Anzahl von Polizeibehörden im In- und Ausland genutzt, allein in Deutschland sind es inzwischen zehn. Ihm liegt die Software rsCASE zugrunde. Diese wurde vom Oberhausener Unternehmen "rola security solutions" entwickelt. rola existiert seit 1983 und hat 85 Mitarbeiter. Im Jahr 2001 programmierte man dort rsCASE, im darauffolgenden Jahr erhielt rola einen Vertrag mit dem LKA Bayern. Dort waren in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre mehrere sehr große und komplexe Ermittlungsverfahren geführt worden, und die Polizei suchte nach einer Unterstützungssoftware, um Täterstrukturen, Firmengeflechte, Finanzströme und große Mengen beschlagnahmter Schriftgüter zu verwalten. Noch im Jahr 2002 begannen die Bayern mit einer Testversion von rsCASE. Gemeinsam mit rola entwickelten sie das System weiter, und seit 2003 arbeitet das LKA "richtig" mit dem System. In Bayern heißt die Software "Ermittlungs- und Analyseunterstützendes EDV-System", kurz: EASy, in Rheinland-Pfalz "Kristal", in Schleswig-Holstein "Merlin".

Mit dieser Software lassen sich Beziehungen zwischen Personen, Informationen und Sachen etwa mit Schaubildern darstellen. Sie beinhaltet ein einheitliches Kerndatensystem und basiert auf einem Datenbanksystem von Oracle, läuft ab Windows NT und XP und ist kompatibel mit Linux. Die Software hat zwei Haupt-Charakteristika: Erstens handelt es sich bei ihr um ein generisches System, so kann sie wechselnden und wachsenden Bedürfnissen angepasst werden, im Herbst 2007 kam die vierte Version auf den Markt. Zweitens verfügt sie über zahlreiche einheitlich definierte Schnittstellen. Diese Schnittstellen erlauben Kommunikation und Datenaustausch nicht nur zwischen den einzelnen Anwenderbehörden, sondern auch nach draußen.

So ist rsCASE mit Telekommunikationsprovidern verbunden. Wenn ein Richter die Überwachung eines Menschen angeordnet hat, übermittelt der Provider automatisch nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch die akustischen Daten, also Mitschnitte der Telefonate. Die Polizisten können diese dann später abhören und protokollieren. Eine weitere Verbindung besteht mit der Bundesnetzagentur, also der ehemaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Dazu gehört eine automatische Anschlussinhaberfeststellung.

Weil außerdem die verschiedenen Polizeistationen miteinander vernetzt sind, erlaubt dies eine ganz neue Art der Zusammenarbeit, erklärt Kriminalhauptkommissar Peter Burghardt, Pressesprecher beim LKA Bayern: "Wenn zum Beispiel in Hof eine Telefonüberwachung läuft und eine in Rosenheim, und von beiden Anschlüssen aus wird dieselbe Nummer angewählt, dann bekommen beide Polizeidienststellen eine Treffermeldung und die Beamten können sich absprechen, ob die Nummer wichtig ist und die Fälle vielleicht miteinander zusammenhängen."

Mit der vierten Version erhielt rsCASE im Herbst vergangenen Jahres eine weitere Schnittstelle. Diese verbindet das System mit der Antiterrordatei (ATD). So können Datensätze von rsCASE zur ATD transportiert werden, erklärt rola-Geschäftsführer Jörg Kattein. Der Ermittler brauche bloß ein Häkchen an die richtige Stelle zu setzen, dann durchlaufe das Ganze noch eine Qualitätskontrolle im entsprechenden LKA, am Schluss werde der Datensatz weitergeschickt an die ATD. rola ist nach eigenen Angaben der erste Anbieter, der die ATD automatisch befüllen könne. Eine andere Neuheit sind Text Mining Tools, die Informationen und Zusammenhänge in großen Textmengen finden sollen: "Die Polizei kriegt oft unstrukturierte Informationen", sagt Kattein, "50.000 Aktenordner, das kann man schlecht durch sequenzielles Lesen abdecken."

Während rola security die erste Fassung von rsCASE für die Polizei zusammen mit dem Bayerischen LKA entwickelt hat, melden inzwischen auch die Polizeibehörden aus anderen Bundesländern "laufend neue Anforderungen an und wollen ihre Funktionen verbessert haben", sagt Jörg Kattein. So gebe es die Interessengemeinschaft (IG) Fall und Analyse, eine informelle Arbeitsgruppe, die etwa alle drei Monate eine Sitzung abhalte. Zu diesen würden die Polizeibehörden der betroffenen Bundesländer Vertreter entsenden, bei der letzten Sitzung in der vergangenen Woche seien insgesamt 35 Teilnehmer vor Ort gewesen. In der Bayerischen Projektgruppe zu ESAy arbeiten derzeit acht Beamte mit.

Nach Angaben von Kattein nutzen inzwischen 25.000 Menschen rsCASE. rola hat im Herbst 2006 Verträge mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei unterzeichnet, ältere Vereinbarungen bestehen mit den Länderpolizeien von Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Sachsen und Saarland würden, so Kattein, wahrscheinlich bis Ende des Jahres 2008 einen Vertrag über rsCASE abschließen. Weiterhin wird das System auch von bislang sechs ausländischen Behörden genutzt, nämlich in Luxemburg, der Slowakei und der Schweiz, ferner von der polnischen Grenz- und der bulgarischen Finanzpolizei sowie dem österreichischen Verfassungsschutz. Neben Polizeibehörden nutzen auch Steuerbehörden rsCASE, außerdem einige private Unternehmen.

Diese weite Verbreitung erleichtert die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Behörden. Die Software erlaubt nicht mehr nur eine grenzüberschreitende Fahndung wie etwa INPOL oder SIS, sondern auch eine Darstellung grenzüberschreitender Ermittlungen. Das ist praktisch, denn nicht nur die Polizeistationen innerhalb eines Bundeslandes arbeiten zusammen, sondern auch die Polizeibehörden der verschiedenen Bundesländer. So laufen seit zwei bis drei Jahren länderübergreifende Ermittlungen in größeren Kriminalfällen, bekanntestes Beispiel ist die "Besondere Aufbau-Organisation Bosporus" (BAO Bosporus), welche die Serienmorde an türkischen Einzelhändlern aufklären soll. Die Datensammlung für diesen Fall liegt auf einem Server in Nürnberg, wo auch die Hauptermittlungsgruppe sitzt. Auf diesen Server greifen die beteiligten Dienststellen aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern über sichere Verbindungen zu.

Die deutschen Außengrenzen dagegen sind weniger offen für solche Zusammenarbeit: Rein technisch, sagt Jörg Kattein, wäre zwar auch der Datenaustausch von deutschen und ausländischen Polizeibehörden möglich. Aber in der Praxis beschränke sich dies auf eine gelegentliche bilaterale Zusammenarbeit, etwa mit Österreich oder Frankreich. "Ansonsten haben unsere Polizeien noch nicht das Interesse, sich über nationale Grenzen hinweg in die Karten schauen zu lassen."

Die gesammelten Datenmengen sind enorm groß und wachsen immer weiter. Dass man irgendwann den Überblick verlieren könnte, fürchtet die Polizei nicht: "Dazu ist so ein System ja da, dass man den ganzen Datenwust in den Griff bekommt", heißt es beim BKA. Wer allerdings den Überblick verlieren könnte, sind die Bürger: Eine Frau, deren Mann mit Drogen handelt, wird automatisch mitabgehört, und die Mitschnitte werden in der Datenbank gespeichert. Dort bleiben sie so lange, bis der Fall abgeschlossen ist, die Urteile rechtskräftig sind und der Staatsanwalt die Löschung der Mitschnitte veranlasst hat. Das kann Jahre dauern, und dass ihr Gespräch gespeichert ist, erfährt die Frau nur, wenn sie zufällig als Zeugin geladen wird. (ha)