EU-Kommission zum Geoblocking: Verbraucher sollen Online-Inhalte auch im EU-Ausland nutzen können

EU-Bürger sollen ihre zuhause legal erworbenen oder abonnierten Online-Inhalte auf Reisen in andere Mitgliedsstaaten beanspruchen dürfen. Dazu hat die EU-Kommission jetzt einen Verordnungsentwurf vorgelegt.

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EU-Kommission zum Geoblocking: Verbraucher sollen Online-Inhalte auch im EU-Ausland nutzen können

(Bild: EU-Kommission)

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Verordnungsentwurf beschlossen und auf den Weg durch den Rat und das Parlament gebracht, mit dem sie die "grenzüberschreitende Portabilität" von Inhaltsdiensten im Internet im Binnenmarkt sicherstellen will. EU-Bürger sollen ihre zuhause legal erworbenen oder abonnierten Online-Inhalte demnach auch in anderen Mitgliedsstaaten nutzen dürfen.

Die geplante Verordnung, die sich in den vergangenen Wochen bereits abzeichnete, bezieht sich auf Filme, Sportsendungen, Musik, E-Books oder Spiele, die Verbraucher in ihrem Heimatland bezahlt haben. Eingeschlossen sein sollen auch Streaming-Dienste. Die Portabilitätsklausel werde eingeschränkt auf "vertraglich erworbene Rechte", erläuterte der Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger.

Bei "ARD und ZDF ist es schwieriger", räumte Oettinger ein, da es da "keine Vertragsrechte" gebe. Diese Sender nähmen öffentliche Aufgaben wahr, die mit Gebühr bezahlt würden. Eine Lösung des Problems könnte in Entwürfe zur umfassenderen Urheberrechtsreform einfließen.

In diesem breiteren Rahmen werde die Kommission auch erst das Thema Geoblocking allgemein angehen, erläuterte Oettinger. In ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hatte die Kommission im Mai angekündigt, gegen "ungerechtfertigte" länderspezifische Sperren für legal erworbene Internetinhalte generell vorgehen zu wollen.

Dass die Kommission zunächst nur einen "Appetizer" serviere und der Hauptgang später folgen solle, verteidigte Oettinger damit, dass der vorliegende Entwurf bereits "entscheidungsreif" sei, während das Gesamtpaket noch sensibler abgewogen werden müsse. Er entspreche der Lebenswirklichkeit von immer mehr Europäern, die einige Tage oder Wochen im Jahr auf Dienstreise seien oder Urlaub machten. Dies sei nicht "stundenscharf" fixierbar, auch wenn es weiter einen Lebensmittelpunkt gebe, "an dem man zuhause ist".

Geht es nach der Kommission, soll die Verordnung schon im Jahr 2017 gelten. Damit will sie eine Parallele ziehen zu den Roaming-Gebühren, die voraussichtlich gleichzeitig innerhalb der EU weitgehend entfallen.

Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc zeigte sich weitgehend zufrieden. Dass die Zeit des Aufenthalts in einem anderen EU-Land nicht eingegrenzt werden solle, mache nichts, da ein Nutzungsanspruch ausgeschlossen werde für jene, die auf Dauer umsiedeln. Wer zeitweise im europäischen Ausland arbeite oder Urlaub mache, müsse in der Heimat legal erworbene Inhalte aber weiter nutzen dürfen.

Vertreter der Filmindustrie befürchten dagegen, dass ihre vertraglichen Vereinbarungen mit Produzenten und Urhebern sich mit den geplanten Regeln beißen. Sie geben zudem zu bedenken, dass es Nutzern möglich werden könnte, durch die Hintertür über Grenzen hinweg Zugang zu Inhalten zu erlangen, die in einem wirtschaftlich schwächeren Land günstiger seien. (anw)