Beatrix von Storch möchte kein Zombie sein

Gedankenverbrechen vor dem Landgericht Berlin

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Ihre Durchlaucht Beatrix Amelie Ehrengard Eilika von Storch, geborene Herzogin von Oldenburg, hatte kürzlich eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Aufführung des Stückes "Fear" erstritten. In der Inszenierung setzte sich Regisseur Falk Richter "auf satirischem Weg mit den rechtsnationalen und religiös-fundamentalistischen Strömungen im heutigen Deutschland auseinander". Dabei assoziiert Richter entsprechendes Gedangengut mit Zombies, die nur dann sterben, "wenn man ihnen direkt ins Gehirn schießt".

Zudem stellte sie der Provokateur in eine Reihe mit Rechtsterroristen. Neben anderen eher konservativen Figuren zielte Richter auch auf von Storchs Schwester im Geiste, die christliche Fundamentalistin Hedwig von Beverfoerde, geborene Freiin von Lüninck. Der Koordinatorin des Aktionsbündnisses "Demo für alle" sind insbesondere Homosexuelle ein Gräuel. Auch von Beverfoerde erstritt eine Unterlassungsverfügung, da sie sich wie von Storch als Zombie bezeichnet sah, der zu töten sei.

Nachdem das Gericht die Inszenierung ursprünglich als Persönlichkeitsrechtsverletzung gewertet hatte, hob es das Verbot gestern zugunsten der Kunstfreiheit wieder auf. Wie die Berliner Zeitung berichtet, argumentierte die Schaubühne, die Zombies, zu deren Tötung aufgerufen werde, seien keine Menschen, sondern Hassgedanken, wie sie seit Monaten auf Pegida-Demonstrationen in Dresden, aber auch in Reden von AfD-Funktionären zu hören seien.

Das Landgericht verneinte einen Eingriff in die Menschenwürde, da jeder Besucher erkennen könne, dass es sich nur um ein Theaterstück handele. Es liege auch keine schwere Persönlichkeitsverletzung vor. Die Antragstellerinnen würden vielmehr als eigenständige Persönlichkeiten gezeigt und es werde in differenzierter Form ihre öffentlichen Äußerungen zu bestimmten Themen wie Ehe unter Homosexuellen, Genderforschung bzw. die Nähe einer der Antragstellerinnen zur AfD wiedergegeben. Eine Gleichstellung mit Massenmördern wie dem Norweger Breivik oder Neonazis erfolge durch die Verwendung der Bildnisse nicht.

Gegen diese vorläufige Entscheidung können die geschmähten Frauen Hauptsacheklage erheben, was angesichts des Stundenhonorars des Anwalts jedoch kostspielig werden kann. So hatte Frau von Storch die Bevölkerung zu Spenden aufgerufen, was den Schluss auf ein überschaubares Vermögen zulässt.