UK-Staatsanwalt: Suchmaschinen sollen Verdächtiges melden müssen

Suchmaschinen sollen verpflichtet werden, verdächtige Suchanfragen den Behörden zu melden. Das wünschte sich der britische Staatsanwalt Dan Suter bei einer UN-Tagung in New York.

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Screenshot einer Suchmaschine

Screenshot irgendeiner ganz zufällig ausgewählten Suchmaschine (Name der Redaktion bekannt).

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Inhaltsverzeichnis

Im Rahmen einer UN-Konferenz zeichnete der britische Staatsanwalt Dan Suter am Donnerstag in New York ein trauriges Bild der internationalen Rechtshilfe bei Strafverfolgung. Wegen Personalmangel, unterschiedlichen Rechtslagen und Bürokratie fließen Beweise nur langsam von einem Land ins andere. Daher versucht Suter laufend, auf anderem Weg an die gewünschten Daten heranzukommen. Am Liebsten wäre ihm, die Daten würden von selbst kommen.

Szene des Treffens des Counter-Terrorism Committee der UNO.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Konkret nannte der Staatsanwalt Suchmaschinen, die er zum Melden verdächtiger Nutzer verpflichten möchte. Als Vorbild dient ihm dabei ein US-Gesetz, das Servicebetreiber aller Art dazu verpflichtet, kinderpornographisches Material zu melden. Diese Meldungen nimmt das Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) entgegen; NCMEC leitet die Informationen an Ermittlungsbehörden weiter.

Entsprechend sollten Suchmaschinen Meldung erstatten müssen, wenn deren User verdächtige Suchanfragen stellen, meint Suter. Seine Forderung war nicht auf Suchen nach Kinderpornographie beschränkt. Das hätte auch nicht zum Thema gepasst. Die Veranstaltung war ein Treffen des Counter-Terrorism Committee der UNO. Zwei Tage lang wurde beraten, wie man Terrorgruppen die Nutzung von Onlinediensten erschweren könne.

Suter ist auch kein gewöhnlicher britischer Staatsanwalt. Seine Aufgabe ist es, Rechtshilfeersuchen anderer britischer Strafverfolger an US-Behörden voranzutreiben. Solche Anträge kommen mehrmals täglich. Im Zentrum steht dabei die Sicherung von und der Zugriff auf Beweise(n); und dabei geht es regelmäßig um digitale Daten. Daher ist Suter auch in den USA stationiert, weil dort viele Netzbetreiber und Anbieter von Internetdiensten zu Hause sind. Seinen Informationen nach hätten Frankreich, Norwegen und die Türkei ähnliche Verbindungsstaatsanwälte in den USA.

Vor einigen Jahren hat Suter eine Reihe von Karibikstaaten dabei unterstützt, ihr jeweiliges Strafrecht zu verschärfen. Finanziert wurde dieses Projekt von den USA. Er hat also beste Kontakten zu Leuten, die Gesetze ausarbeiten. Am Donnerstag aber berichtete er dem UN-Committee, wie internationale Rechtshilfe in der Praxis abläuft.

"[Das größte Problem], das ich jeden Tage sehe, sind Verzögerungen im System", stellte Suter fest. Dafür führte er mehrere Gründe an. Das System der internationalen Rechtshilfe beruht auf Staatsverträgen, die die Einhaltung bestimmter Formalitäten vorschreiben. Das Verfahren "basiert auf Papier. In der heutigen Zeit! Können Sie sich das vorstellen?", zeigte sich der Brite unzufrieden. Immerhin sei eine Umstellung auf digitale Kommunikation in Arbeit.

Suter: Internationale Rechtshilfe "is paper based. In this day and age!"

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Außerdem habe das US-Justizministerium zuwenig Personal, um die internationalen Rechtshilfeersuchen zügig bearbeiten zu können. Diese Situation habe sich in jüngerer Zeit etwas entspannt.

Auch auf britischer Seite nannte er ein Problem: In den USA dürfen Durchsuchungsbefehle nur ausgestellt werden, wenn es bereits gute Gründe für die Annahme gibt, dass die Zielperson die Straftat begangen hat ("probable cause"). Ein vernünftiger Verdacht ("reasonable suspicion") reicht ausdrücklich nicht aus. Britische Staatsanwälte tun sich schwer dabei, probable cause richtig auszulegen. Suter bildet sie daher entsprechend fort. Und für Eurojust hat er einen Leitfaden für grenzüberschreitende Beweissicherung verfasst.

"Ein großer Teil meiner Arbeit ist, wie ich an Beweise herankomme, ohne durch die internationale Rechtshilfe zu gehen", berichtete Suter. Häufig wendet er sich direkt an US-Betreiber von Netzen und Onlinediensten. Diese reagierten "sehr unterstützend", soweit es um Metadaten wie bei der Vorratsdatenspeicherung ginge. Diese Informationen dürfen nach US-Recht nämlich ohne Durchsuchungsbefehl herausgegeben werden.

Anhand der Metadaten versucht Suter dann, probable cause nachzuweisen, um einen US-Durchsuchungsbefehl zu bekommen. Damit kann er schließlich auch auf Inhaltsdaten zugreifen. Und diese Informationen würde er dann gerne aktiv mit Behörden in Drittländern teilen können.

Der Jurist Vivek Krishnamurthy, der an der Harvard-Universität unterrichtet, bezeichnete das System der internationale Rechtshilfe für "unhaltbar kaputt". Denn es beruhe auf dem Territorialitätsprinzip; dieses habe im Internet keinen Sinn. "Das Problem mit digitalen Beweisen ist, dass sie als Kopien an verschiedenen Orten gespeichert werden", führte Krishnamurthy aus. Die Daten könnten auch auf verschiedenen Servern verteilt sein.

Von außen sei nicht erkennbar, was wo gespeichert ist. Damit wüssten Strafverfolger nicht, an welchen Staat sie sich wenden müssen. Als Beispiel führte er den aktuellen Fall Microsoft Corporation v. United States of America (Second Circuit, 14-2985-CV) an: US-Behörden möchten auf Grundlage eines US-Durchsuchungsbefehls auf E-Mails zugreifen, die auf einem Microsoft-Server in Irland gespeichert sind.

Microsoft wehrt sich dagegen, weil kein irischer Durchsuchungsbefehl vorliegt. Die US-Gerichte seien dort nicht zuständig. Und die USA würden in ihrem Territorium ebenfalls keine ausländischen Durchsuchungsbefehle akzeptieren. Krishnamurthy wies auf eine praktische Hürde hin: "Bis Microsoft die E-Mails geholt hat, wussten wir nicht, dass sie in Irland gespeichert waren. Woher sollen Staatsanwälte wissen, dass etwas in Irland gespeichert ist?" (ds)