Keine Drohnen über Sanssouci - Schlösser sprechen Verbote aus

Wer wirklich jeden Winkel einer Sehenswürdigkeit erkunden will, kommt mit bloßem Auge und Fotoapparat nicht allzu weit. Rund um deutsche Schlösser werden daher verstärkt Multikopter gesichtet. Lange dürfte das allerdings nicht mehr der Fall sein.

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Keine Drohnen über Sanssouci - Schlösser sprechen Verbote aus

Für zivile Drohnen werden immer mehr Verbote ausgesprochen. 

(Bild: DJI)

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Kameras und Selfiesticks sind vor Sehenswürdigkeiten inzwischen vertraute Technik. Immer mehr Besuchern reichen die Aufnahmen auf Augenhöhe allerdings nicht mehr - sie lassen gleich Quadro- oder Multikopter mit Kamera fliegen.

"Wir haben festgestellt, dass es immer mehr werden", sagt Wilhelm Schulte, Verwaltungsleiter vom Schloss Nordkirchen im Münsterland. Bisher hätten sich dafür vor allem Hochschulen aus dem Ingenieur- oder Filmbereich interessiert. "In letzter Zeit mehren sich auch Anfragen privater Hobbyflieger."

Drohnen beziehungsweise UAVs (Unmanned Aerial Vehicles) sind rund um das "westfälische Versailles" nun verboten – es sei denn, die Schlossverwaltung erteilt eine Sondergenehmigung. Das ist auch in anderen Bundesländern keine Seltenheit mehr. Unbemannte Flugobjekte sind auch rund um Brandenburgs historische Bauten nicht mehr gern gesehen. Wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg kürzlich mitteilte, ist der Betrieb im Bereich ihrer Anlagen künftig verboten. Im Klartext heißt das: "Keine Drohnen über Sanssouci".

Anlass war demnach unter anderem der Absturz eines solchen Flugobjekts. Verletzt wurde zwar niemand. Mit dem Verbot soll aber eine Gefahr für Besucher abgewendet werden. "Es gibt immer häufiger unangemeldete Drohnenaufstiege in den Gärten", sagt ein Sprecher der Stiftung. Zudem mehrten sich die offiziellen Anfragen. Auch bei Sanssouci werden aber Ausnahmen gemacht: Für wissenschaftliche Zwecke oder journalistische Beiträge kann es unter Auflagen eine Genehmigung geben.

Auch über bayerischen Schlössern, Gärten und Denkmälern sind Drohnen untersagt. In Sachsen ist rund um Zwinger, Großen Garten & Co ein Verbot geplant. Schon jetzt müssen kommerzielle Aufnahmen genehmigt werden - und Hobbypiloten werden aufgefordert, die Kopter wieder einzupacken. "Meistens sind solche Aufnahmen eben nicht für das private Fotoalbum, sondern für das Fotoalbum im Internet gedacht", gibt ein Sprecher vom Schlösserland Sachsen zu bedenken.

"Das Anliegen ist sehr nachvollziehbar", sagt Elmar Giemulla, Luftrechtsexperte an der Technischen Universität Berlin, zu den Verboten. "Es ist der Beweis dafür, dass der Bedarf besteht, dass der Gesetzgeber eine einheitliche Regelung schafft." Derzeit ist die für Laien noch recht undurchsichtig: Wer die Aufnahmen der Drohne kommerziell nutzen wolle, brauche eine Aufstiegserlaubnis von der Landesluftfahrtbehörde, erklärt Giemulla.

In allen anderen Fällen gelte die Regel für Modellflugzeuge. Dabei ist unter anderem der Abstand zu Gebäuden, Flugplätzen und die Flughöhe festgelegt. Je nach Modell gelten aber unterschiedliche Bedingungen. Dementsprechend arbeitet das Bundesverkehrsministerium derzeit an Regeln für die Nutzung von zivilen Drohnen. Dabei soll es deutliche Unterschiede zwischen der gewerblichen und der privaten Nutzung geben. Unter anderem sollen, ähnlich wie in den USA, grundsätzlich alle Drohnen über 0,5 Kilogramm Fluggewicht gekennzeichnet und mit den Adressdaten ihrer Halter in einer Datenbank gespeichert werden. Weltweit werden nach Angaben des Experten jeden Monat 300.000 Drohnen verkauft.

Grundbesitzer können Drohnenflüge auch nur unter bestimmten Bedingungen verbieten. "Der Luftraum ist nicht Eigentum des Grundbesitzers", betont Giemulla. "Wenn durch die Drohnen Gebäude oder Menschen gefährdet werden, kann er aber verbieten, dass geflogen wird." Das gelte aber nur bis zu der Höhe, in der auch Gebäude und Menschen seien. Über dem Dach von Schloss Sanssouci habe hingegen die zuständige Luftfahrtbehörde die rechtliche Hoheit.

Und wenn doch eine Drohne fliegt? "Das ist nicht auszuschließen", sagt Neuenkirchens Schlossverwalter Schulte. Dort setzt man auf Freiwilligkeit. "Dann werden wir den Flieger freundlich bitten, es zu lassen." Bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ist indes auch von einem möglichen Bußgeld die Rede.

"Wenn eine Drohne einfliegt, weiß man häufig gar nicht, woher sie kommt und wem sie gehört", gibt Luftrechtsexperte Giemulla zu bedenken. Gegen private Bildaufnahmen könnten sich Schlösser, Burgen und Denkmäler ohnehin kaum wehren: "Das ist ein öffentliches Gebäude, vor dem schließlich auch fotografiert wird."

Allerdings fühlen sich auch noch nicht alle von unbemannten Flugobjekten bedroht. Beim Schloss Friedenstein in Gotha gibt es beispielsweise kein Flugverbot für zivile Drohnen, wie Sprecherin Carola Schüren sagt. "Das ist noch kein Thema bei uns." (mit Material der dpa) / (kbe)