EU-Datenschützer veröffentlichen Anleitungen zum Umgang mit elektronischer Kommunikation

Komplexe elektronische Kommunikationsprozesse und die Flut digitaler Geräte erschweren einen durchgängigen institutionellen Datenschutz. Zwei neue Richtlinien der europäischen Datenschützer sollen Abhilfe schaffen.

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Stacheldraht um Smartphones
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Von
  • Jürgen Diercks

Die Behörde des europäischen Datenschutzbeauftragten (European Data Protection Supervisor, EDPS) hat zwei Richtlinien für EU-Institutionen und -gremien herausgegeben: eine für persönliche Daten und elektronische Kommunikation und eine für mobile Geräte. Sie sollen den Verantwortlichen praktische Hinweise geben, wie sie ihre Kommunikationsprozesse organisieren und ihre E-Mail-Systeme, Internetanwendungen und Telefonie sicher betreiben können.

Laut Wojciech Wiewiórowski, stellvertretender EU-Datenschutzbeauftragter, sollen die Richtlinien in erster Linie den EU-Institutionen helfen, ihren Datenschutzverpflichtungen nachzukommen. Aber es könnten auch andere Organisation davon profitieren, denn diese europäischen Datenschutzregularien seien denen der EU-Mitgliedsstaaten ähnlich, die auf zwei verbindlichen europäischen Richtlinien aus dem Jahren 1995 und 2002 beruhen.

In vielen Unternehmen ist das Nutzen von Arbeitsplatzrechnern und anderer Bürotechnik für private Zwecke erlaubt. Oder die Angestellten setzen ihre eigenen Geräte für geschäftliche Zwecke ein. Ein klares Trennen privater und geschäftlicher Belange ist daher kaum noch möglich. Smartphones, Tablets, Laptops, USB-Sticks et cetera, die außerhalb des Büros genutzt werden, bergen also diverse Sicherheitsrisiken.

Um die zu minimieren, muss der Zugang zu Office-Netzen speziell zugeschnitten sein. Denn moderne Gerätschaften und die elektronische Kommunikation als solche sind komplex, ändern sich schnell und erfordern daher Anleitung. Die Richtlinien basieren auf den jahrelangen praktischen Erfahrungen der Behörde und legen einen klaren Schwerpunkt auf die generellen Prinzipien der Datensicherheit. (jd)