SPD-Abgeordnete: Regeln zur WLAN-Störerhaftung verfehlen Ziele komplett

WLAN-Anbieter sollten nicht für Rechtsverletzung ihrer Nutzer haften, "auch nicht im Rahmen der Störerhaftung“, fordert der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD in einem Positionspapier.

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Öffentlicher Hotspot

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

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Die Kritik an den in einer Gesetzesnovelle geplanten Regeln zur WLAN-Störerhaftung reißt nicht ab. Diesmal kommt sie von innerhalb der großen Koalition – Mitglieder der SPD-Fraktion sehen den Entwurf als gänzlich unzureichend an. Die geschaffenen Rechtsbegriffe seien zu unbestimmt, die gewünschte Rechtssicherheit werde verfehlt und in Konsequenz werde damit eher von offenem WLAN abgeschreckt, lautet das Ergebnis eines siebenseitigen Papiers des SPD-Arbeitskreises Urheberrecht.

Auch die geplanten Regelungen zu "gefahrgeneigten Diensten“, die auf bewusst urheberrechtsverletzende Dienste abzielen, verfehlten ihren Zweck. Insgesamt würdigen die Autoren zwar die schwierige Kompromissfindung hinter dem Entwurf, drängen aber darauf, dass bestimmte Paragraphen des Entwurfs grundlegend überarbeitet werden. Das neue Telemediengesetz müsse klarstellen, dass "WLAN-Anbieter als Accessprovider nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, auch nicht im Rahmen der Störerhaftung“.

Hintergrund ist die aktuell auf Bundesebene laufende Novelle des Telemediengesetzes, die auch Regeln zur Störerhaftung enthält. Laut denen sollen auch künftig WLAN-Betreiber für Fehlverhalten ihrer Internetnutzer haften müssen. Nur wenn sie bestimmte technische Sicherungen verwenden, stehen sie nicht mehr in der Haftung – doch diese erfordern etwa größere Programmierarbeiten.

Außerdem sollen Nutzer einer Rechtstreueerklärung zustimmen. Die Rechteverletzung über Hotspots wird von Experten aber als eher unbedeutend eingestuft. Rechtswidrige Dinge im öffentlichem Raum zu tun sei deutlich gefährlicher als im stillen Kämmerlein zu handeln, meint der Berliner Richter Ulf Buermeyer. Dafür spricht auch ein seit 2012 laufender Versuch mit offenen Hotspots der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, auf den in dem SPD-Papier verwiesen wird. Bei diesem sei es bislang noch zu keinem einzigem Missbrauchsfall durch die WLAN-Nutzer gekommen.

Neben dem SPD-Arbeitskreis hatten bereits mehrere Experten in einer Bundestagsanhörung den Entwurf zerpflückt, auch die Opposition fand wenig Gutes darin. Es werde damit eher für weniger denn für mehr offenes WLAN gesorgt, befürchten viele. Kritik kam auch aus der Wirtschaft: Störerhaftung sei nicht kundenfreundlich und somit schlecht für den Einzelhandel, der WLAN anbieten wolle, hieß es kürzlich etwa vom Handelsverband Baden-Württemberg. Der Bundesrat hatte bereits im vergangenen November vorgeschlagen, Hotspot-Anbieter weitgehender von der Störerhaftung freizustellen und keine zusätzlichen Sicherungen zu verlangen. (axk)