Diktatur der Gutmenschen oder diskriminierungsfreie Berichterstattung?

Die Debatte über den Pressekodex zur Nennung der Zugehörigkeit zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten: Eine differenzierte Sichtweise ist nicht das Anliegen der rechten Gegner des Kodex

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nach der Kölner Silvesternacht sind neben Politik und Polizei auch die Medien in die Kritik geraten. Ihnen wird vorgeworfen, die Nationalität, Hautfarbe und Religion der vermutlichen Straftäter am Kölner Bahnhofsplatz nicht genannt zu haben. In der Kritik steht nicht zum ersten Mali die freiwillige Selbstverpflichtung, der Codex des Deutschen Presserats. In der Richtlinie 12 dieses Codex heißt es:

"In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Diese Richtlinie orientiert sich an Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden darf. In die Überlegungen des Codex flossen natürlich die historischen Erfahrungen ein, die immer wieder zeigten, wohin Hetze gegen Minderheiten führte.

Die antisemitische Hetze, die die jüdische Bevölkerung stigmatisierte, hat in Deutschland die Shoa erst möglich gemacht. In jüngerer Zeit hat der Theaterregisseur Milo Raumit seinem Stück Hate Radio die Rolle der Medien beim Genozid in Ruanda thematisiert.

Dass es seit Anfang der 1990er Jahre in den deutschen Medien zu einer größere Sensibilität für Diskriminierung in der Berichterstattung kam, lag auch an den rechten Angriffen auf Geflüchtete, aber auch am Alltagsrassismus, der verstärkt wahrgenommen wurde. Es waren Antidiskriminierungsbüros und Menschenrechtsgruppen, die immer wieder auf die Notwendigkeit einer diskriminierungsfreien Berichterstattung hinwiesen.

Diese Auseinandersetzungen waren die Grundlage für diesen Codex und für das Bemühen vieler Medien, die freiwilligen Grundsätze einzuhalten. Die Kritik daran gab es von Anfang an: Nicht nur rechte, auch manche liberalen Zeitungen waren dagegen, dass die Nationalität von möglichen Straftätern nicht genannt wird.

Warnung vor einer "schrecklichen Debatte"

Nach dem Kölner Skandal hat sich die Debatte emotionalisiert. Nichtsdestoweniger gibt es argumentative Begründungen für die Nennung der Nationalität der möglichen Täter. So steht für den Medienstaatssekretär der NRW-Landesregierung Jan Eumann die Nennung eindeutig im Einklang mit dem Codex desPresserats.

"Die Angabe der Herkunft ist in diesem Fall notwendig, um das Geschehen einordnen zu können“, findet Eumann. Dagegen beklagt die Taz eine "Erosion journalistischer Standards", wofür sie das Internet verantwortlich macht. Es sei eine Illusion, zu glauben, bestimmte Informationen ließen sich "außen vor halten“. Hinzu komme der "Druck der rechten Gegenöffentlichkeit aus dem Netz", die schnell mit dem Vorwurf bei der Hand sei, "die Medien würden aus falsch verstandener Toleranz und 'politischer Korrektheit' die Verbrechen von Migranten verschweigen oder schönfärben“.

Um dem zu entgehen, seien "auch seriöse Medien im vorauseilenden Gehorsam dazu übergegangen, die Herkunft von Straftätern offensiv zu benennen - jedenfalls, so lange es sich um migrantische Straftäter handelt".

Der Bonner Medienanwalt Gernot Lehr sieht eine solche Gefahr auch und rät daher umso mehr zur Differenzierung. Lehr warnt vor einer "schrecklichen Debatte", in der die - noch weitgehend unaufgeklärten - Übergriffe auf Frauen am Kölner Hauptbahnhof instrumentalisiert würden, um "gegen Flüchtlinge insgesamt Stimmung zu machen".

Die Debatte um den Pressecodex wird seit einigen Jahren mit wachsender Heftigkeit geführt. Bereits 2013 forderte der Dortmunder Journalistikprofessor Horst Pottker unter der Überschrift "Schluss mit der Selbstzensur" die Herkunft von Straftätern in den Medien zu benennen. In einer Replik konterte die Journalistin Canan Tapcu, es sei besser politisch korrekt als politisch falsch zu berichten. Sie schildert den konkreten Vorfall, der die damalige Debatte anheizte.

"Über das, was am 2.Dezember 2012 in Almere bei Amsterdam geschah,gibt es zwei Nachrichtenversionen. Die eine lautete: Drei junge Fußballspieler, die aus Marokko stammen, haben nach einem Spiel einen Linienrichter verprügelt. Der 41-Jährige starb später an den Folgen des brutalen Angriffs. Die andere lautete: Drei junge Fußballspieler haben nach einem Spiel einen Linienrichter verprügelt. Der 41-Jährige starb später an den Folgen des brutalen Angriffs."

Die Journalistin endet mit der Frage "Welche Fassung gibt die Wahrheit besser wieder?". Man könnte die Frage noch erweitern: Welche zusätzlichen Informationen bekommt der Leser, wenn er die Nationalität der mutmaßlichen Straftäter erfährt? Dabei muss man natürlich neben den Medien auch das journalistische Format unterscheiden.

Bei einer Reportage, die sich sehr detailliert einem Milieu zuwendet, kann die Nennung von Nationalität und Religion durchaus zum Verständnis der handelnden Personen beitragen. Bei einem kurzen, womöglich noch im Boulevardstil aufgemachten Beitrag aber sorgt die Nennung von Nationalität und Hautfarbe eher für Emotionalisierung und Stigmatisierung. Nehmen wir die Silvesternacht von Köln.

Es ist nicht klar, was mit Gewissheit behauptet werden kann, wie viele Geflüchtete oder Migranten nachweislich an Diebstählen und sexuellen Übergriffen beteiligt waren, gegen wen aus welchen genauen Vorwürfen heraus welche strafrechtliche Ermittlungen laufen, etc.. Dabei muss auch die Unschuldsvermutung berücksichtigt werden, was Boulevardzeitungen oft unter den Tisch fallen lassen. Aber: Solange niemand wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt ist, hat er als unschuldig zu gelten.

Die Medienberichterstattung hat aber schon längst zu einer Vorverurteilung beigetragen. Mit dem Effekt, dass die Nennung von Nationalität, Hautfarbe und Religion nicht nur die betroffenen Personen, sondern kollektiv gleich die ganze genannte Gruppe zu stigmatisieren droht. Es sind dann alle Flüchtlinge, Angehörige einer bestimmten Religion oder einer bestimmten Nationalität, die verdächtigt werden, kriminell zu handeln.

Vor allem ein boulevardesker Stil fördert eine solche Stigmatisierung. Reportageartige oder essayistische Formate können durch ihre dichte Beschreibung einer Person oder einer Situation eine solche Stigmatisierung vermeiden. Dort steht dann im besten Fall der Moslem oder der Kameruner nicht für eine kollektive Gruppe, sondern für eine bestimmte Person, die dort im Mittelpunkt steht.

Lizenz zur Hetze

Eine differenzierte Sichtweise ist nicht das Anliegen der verschiedenen rechten Webseiten, die seit Jahren den Presse-Codex bekämpfen und ihn nun nach den Kölner Übergriffen schleifen wollen. Ihnen geht es dabei nicht um Aufklärung und Information. Sie wollen Material für ihre Hetze gegen Geflüchtete und alle, die nicht ins biodeutsche Bild passen. Ein Wegfall dieses Presse-Codes würde von diesem Milieu als großer Erfolg wahrgenommen.

Schon das sollte Anlass sein, aufmerksam zu sein, wenn eine diskriminierungsfreie Berichterstattung als Diktatur der politisch Korrekten diffamiert wird. Andererseits war und sind nicht alle Gegner des Pressecodes in der politischen Rechten angesiedelt. Es gibt durchaus auch Argumente aus liberaler und libertärer Tradition gegen diese Richtlinien.

So gibt es die nicht unberechtigte Überzeugung, eine diskriminierungsfreie oder - arme Gesellschaft kann nicht über Verordnungen erreicht, sondern nur von Unten erkämpft werden. Dieses Argument scheint mir unter all den Kritiken am Pressecodex am Stichhaltigsten. Trotzdem kann es für hier und heute lebende Nichtdeutsche eine Unterstützung sein, wenn bestimmte grobe Diskriminierungen staatlich sanktioniert werden. Wie bei allen gesetzlichen Bestimmungen handelt es sich um eine schwierige Gratwanderung.

Die Badische Zeitung hat gut begründet, warum sie den Pressecodex nicht für obsolet hält:

"Für strafrechtliche Ermittlungen mögen Angaben über die Hautfarbe und Nationalität von möglichen Tätern von Interesse sein. Journalisten sollten sich aber weiterhin von den Prinzipien des Pressecodex leiten lassen, auf das Schüren von Vorurteilen verzichten und Menschen nach ihrem Tun und nicht nach ihrer Nationalität, Hautfarbe und Religion beurteilen."