Bundesregierung verlangt Glasfaserkabel entlang von Fernstraßen und anderer Infrastruktur

Das Bundeskabinett will "Voraussetzungen für die Gigabit-Gesellschaft" schaffen und hat dafür ein Gesetz vorgelegt: Öffentliche Versorgungsnetzbetreiber sollen ihre Infrastruktur für Breitband öffnen.

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Bundesregierung verlangt Glasfaserkabel entlang von Fernstraßen und anderer Infrastruktur

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte)

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Die Bundesregierung will den Glasfaser-Ausbau in Deutschland beschleunigen. Sie hat sich dazu am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf verständigt, mit dem "digitale Hochgeschwindigkeitsnetze" leichter vorangebracht werden könnten. Öffentliche Versorgungsnetzbetreiber wie Stadtwerke sollen verpflichtet werden, ihre gesamte bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen.

Den Betreibern soll vorgeschrieben werden, künftig Glasfaserkabel mitzuverlegen, wenn sie neue Straßen anlegen oder bestehende Strecken sanieren. Wenn ein Neubaugebiet erschlossen wird, müsse ebenfalls Glas in den Boden kommen. Zudem sollen bestehende Gemeinschaftseinrichtungen wie Energie- und Abwassernetze an Straßen sowie Schienen und Wasserwege mit freien Kapazitäten genutzt werden können, um Glasfaserleitungen und andere Übertragungstechnik zu verlegen. Im Gegenzug werden die Telekommunikationsfirmen angehalten, ein "faires und angemessenes Entgelt" an die Infrastrukturbetreiber zu zahlen.

Die betroffenen Unternehmen sollen ihre bestehenden Netzinfrastrukturen gegenüber einer "zentralen Informationsstelle" transparent machen müssen und dieser dazu Daten liefern. Den internen Verwaltungs- und Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beziffert die Regierung mit jährlich rund einer Million Euro.

Laut Verkehrs- und Infrastrukturminister Alexander Dobrindt müssten "unzählige Straßen im Land nicht mehr doppelt aufgerissen werden". Solange darunter geeignete freie Rohrkapazitäten lägen, "können die Telekommunikationsunternehmen einfach ein Kabel durchschießen – fertig".

Dobrindt bezifferte den Einspareffekt mit Hinweis auf Expertenschätzungen zu 25 Prozent der Gesamtkosten eines bundesweiten Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze auf bis zu 20 Milliarden Euro allein in den nächsten drei Jahren. Dies senke die Kosten für die Netzbetreiber erheblich sowie tendenziell auch für die Endverbraucher und beschleunige die Netzanbindung der unterversorgten Gebiete.

Mit dem Gesetz, das noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, sollen EU-Vorgaben von 2014 umgesetzt werden. Demnach sollen Netzbetreiber und Bauträger auch Dritten den Zugang zu Leitungsrohren, Einstiegsschächten, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen oder Funktürmen zu "fairen und angemessenen Bedingungen und Preisen" gewähren. Einen Teil davon hatte der hiesige Gesetzgeber bereits mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes von 2012 implementiert, die sich in der Praxis aber offenbar nur geringfügig ausgewirkt hat. Die Brüsseler Vorgabe schreibt verbindlichere Regeln vor. (anw)