Nach dem Aus von Safe Harbor: EU-Kommission will "sicherere Datenflüsse" gewährleisten

Dass personenbezogene Daten weiter in Wirtschaft und Behörden sowie mit Partnerländern ausgetauscht werden können, sei "essenziell", betonte die EU-Kommission am 10. Europäischen Datenschutztag. Sie arbeite weiter an einem neuen Safe-Harbor-Vertrag.

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Europäischer Datenschutztag: EU-Kommission will "sicherere Datenflüsse" gewährleisten

(Bild: EU-Kommission)

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EU-Binnenmarktkommissar Andrus Ansip und Justizkommissarin Věra Jourová haben sich weitgehend zufrieden zum Stand des Datenschutzes geäußert. "Heute haben wir sichere Fundamente, auf den wir weiterhin einen digitalen Binnenmarkt aufbauen und bessere sowie sicherere Datenflüsse ermöglichen können", erklärten sie zum Europäischen Datenschutztag. Diesen begeht die Kommission an diesem Donnerstag zum zehnten Mal.

Das Safe-Harbor-Abkommen

15 Jahre lang war das Safe-Harbor-Abkommen eine der meistgenutzten rechtlichen Grundlagen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA. Weil die aber keinen hinreichenden Datenschutz garantieren, erklärte der Europäische Gerichtshof das Abkommen im Oktober 2015 für ungültig.

Der Austausch personenbezogener Daten in Wirtschaft und Behörden sowie mit den "engsten" Partnerländern der EU sei "essenziell". Die Kommission arbeite daher nach dem Aus für Safe Harbor weiter an einem neuen und "sicheren" Rahmenwerk für den Transfer persönlicher Informationen mit den USA. Die angestrebte Vereinbarung müsse die Grundrechte der Europäer schützen und Rechtssicherheit für Unternehmen herstellen.

Ende der Woche läuft eine Art Ultimatum aus, das die europäischen Datenschutzbeauftragten über die "Artikel-29-Gruppe" den beiden transatlantischen Verhandlungspartnern gesetzt haben. Die Aufsichtsbehörden wollen danach gegebenenfalls transatlantische Datenflüsse stoppen sowie alles mögliche tun, um das europäische Datenschutzrecht durchzusetzen. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bisherige Safe-Harbor-Abkommen gekippt.

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben am Mittwoch in Frankfurt außerplanmäßig darüber beraten, wie sie mit dem EuGH-Urteil ab kommender Woche verfahren wollen. Unternehmen, die weiterhin personenbezogene Informationen auf Grundlage der Übereinkunft in die USA übertragen, müssen demnach mit Sanktionen rechnen. Die Problematik, dass Geheimdienste in den USA ungehindert auf Daten zugreifen können, erstrecke sich auch auf Standardvertragsklauseln und "bindende Unternehmensregeln", die vielfach als Alternativen zu Safe Harbor gehandelt werden. Künftig müsse jeder Fall einzeln bewertet werden.

Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage mahnte, zunächst das in der EU-Menschenrechtscharta garantierte Grundrecht auf Privatsphäre durchzusetzen und die Massenüberwachung durch Geheimdienste zu stoppen. Sonst sei ein "Safe Harbor 2.0" genauso wertlos wie der Vorgänger.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) zeigte sich derweil enttäuscht, dass der US-Senat überraschend eine Abstimmung über den "Judicial Redress Act" verschoben habe. Dieser soll EU-Bürgern das Recht geben, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen direkt vor US-Gerichten zu klagen. Als Bestandteil des im September unterzeichneten transatlantischen Rahmenabkommens zum Datenschutz stelle für den BVDW "einen wesentlichen Eckpfeiler für die erfolgreiche Verhandlung eines neuen Safe-Harbor-Abkommens dar", die nun weiter in den Sternen stehe. Gleichzeitig schwebe ein weiteres Damoklesschwert über den transatlantischen Beziehungen, falls US-Richter am staatlichen Zugriff von US-Behörden selbst auf in der EU vorgehaltene Daten festhielten. (anw)