Recht auf Verbandsklage bei Datenmissbrauch passiert den Bundesrat

Verbraucherverbände und Kammern sollen auch nach Meinung des Bundesrats künftig gegen Datenschutzverstöße von Firmen klagen oder diese abmahnen können.

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Recht auf Verbandsklage bei Datenmissbrauch passiert den Bundesrat

Fernsehbild aus der Länderkammer

(Bild: bundesrat.de)

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Verbraucherverbände und Wirtschafts- sowie Wettbewerbskammern sollen künftig Firmen abmahnen oder verklagen können, wenn diese gegen Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre ihrer Kunden verstoßen. Das Gesetz, das dies ermöglicht, hat nun der Bundesrat auf Initiative des Bundestags verabschiedet.

Bislang können Verbraucherschützer nur eingeschränkt stellvertretend für Betroffene von Datenmissbrauch zivilrechtlich aktiv werden, wenn es etwa um unzulässige Verträge oder Geschäftsbedingungen geht. Die neuen Mittel sollen nun etwa bei unerwünschter Werbung oder im Adress- und Datenhandel greifen. Das Klagerecht gilt prinzipiell auch, wenn Auskunfteien mit Scoring zur Bonitätsprüfung Persönlichkeitsprofile erstellen. Datenverarbeitungen "zur Rechtsverfolgung oder zu Abrechnungszwecken" will der Gesetzgeber aber unverändert gestatten.

Verbraucherschutzverbände müssen ihre Abmahnungen beim Bundesamt für Justiz anzeigen. Damit soll vor allem im Interesse kleinerer Unternehmen eine Abzocke mit Anwaltsschreiben verhindert werden. Der Bundesverband Deutsche Startups befürchtet trotzdem eine Klagewelle.

Mit den nun beschlossenen neuen "verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" können Verbraucher von Oktober an zudem Online-Verträge auf dem gleichen Weg kündigen, auf dem sie geschlossen wurden, also etwa auch per E-Mail. Briefe oder Faxe müssen die Kunden dann nicht mehr versenden. Bei notariell zu beurkundenden Verträgen bleiben vorab getroffene Vereinbarungen aber gültig, wonach eine Schriftform erforderlich ist. (anw)