Großbritannien: Parlamentsausschuss kritisiert geplantes Überwachungsgesetz

Mit einem neuen Gesetz will die britische Regierung die Internetüberwachung des eigenen Landes auf eine neue Stufe heben. Nun hat das erste Gremium des Parlaments einen Bericht zu den Plänen veröffentlicht und sieht noch jede Menge Unklarheiten.

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Großbritanien: Parlamentsausschuss übt heftige Kritik an geplantem Überwachungsgesetz

(Bild: dpa/heise online)

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Der Ausschuss für Wissenschaft und Technologie des britischen Unterhauses hat mit scharfen Worten das geplante Überwachungsgesetz der Regierung auseinandergenommen. Für einen am Wochenende veröffentlichten Bericht hatte sich das Gremium mit technischen Aspekten des sogenannten Investigatory Powers Bill beschäftigt. Die Abgeordneten kommen zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf große Zweifel an der Definition einiger zentrale Begriffe lasse – ja sogar daran, ob die überhaupt klar zu definieren seien. Solche Klarstellungen seien aber nötig für Unternehmen, um die Folgen der Umsetzung zu kalkulieren.

Die meisten Probleme hat der Ausschuss mit dem Begriff der sogenannten "internet connection records", die dem Gesetz zufolge von Kommunikationsanbietern gespeichert werden müssen. So habe das Innenministerium erklärt, dass es sich dabei um die sogenannten Metadaten jeglicher Internetkommunikation handelt, also wer sich wann von wo und wie mit welchem Internetdienst verbindet. Nicht eingeschlossen seien Inhalte. Für Sicherheitsbehörden müsste also vorgehalten werden, wann zum Beispiel ein Zugriff auf Google erfolgte, nicht aber, wonach dort gesucht wurde.

Die britische Regierung hatte ihre Forderung nach diesen Daten mit einem Vergleich zu Telefonanschlüssen begründet. Dort müssten auch Einzelverbindungsnachweise geführt und gegebenenfalls weitergegeben werden. In ihrem Bericht zitiert das Komitee mehrere Experten, die diesen Vergleich zurückweisen. Die Liste der Internetverbindungen würde ja auch offenlegen, wenn jemand sein Haus verlässt, wo jemand einkauft, welche Zeitung jemand liest oder welches Buch jemand kauft. Würde man das in der "realen Welt" verlangen, gebe es einen Aufschrei, aber hier werde es mit dem Stempel versehen: "Das ist nur Telekommunikation".

Das Gremium sorgt sich außerdem um die Kosten, die solch eine Speicherung vor allem für kleinere Anbieter bedeuten würden. So etwas wie ein Nachweis der besuchten Internetseiten existiere bei Internet Service Providern nicht, hatte ein ISP-Vertreter vor dem Gremium erklärt. Außerdem wäre das die größte Datenmenge, die ISPs bislang überhaupt speichern mussten. Insgesamt legten die Äußerungen aus der Internet-Industrie vor dem Ausschuss nahe, dass es noch jede Menge Unklarheiten gebe. Das sei besorgniserregend.

Verwirrung gebe es auch in Bezug auf die Vorschriften zum Zugriff auf geschützte, also verschlüsselte Kommunikation. So spricht sich das Gremium dafür aus, dass Strafverfolger unter bestimmten Umständen unverschlüsselte Kommunikationsdaten von Diensteanbietern erhalten sollen. Das solle aber nur möglich sein, wenn es vernünftigerweise zu bewerkstelligen sei. Gleichzeitig gebe es aber einige Verwirrung, was das Gesetz für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation bedeuten werde. Die Regierung müsse klarstellen, dass das Gesetz in solchen Fällen keinen Zugriff auf die entschlüsselten Daten vorsieht.

Der Entwurf für das neue Überwachungsgesetz war Anfang November 2015 von Innenministerin Theresa May vorgestellt worden. Seitdem hatte es durchgehend massive Kritik am Überwachungsgesetz gegeben, vor allem auch vor den parlamentarischen Gremien, die sich damit beschäftigen. Der Ausschuss für Wissenschaft und Technologie erklärte nun, in seinem Bericht gehe es lediglich um technische Aspekte des Gesetzentwurfs. Mit der Verhältnismäßigkeit der Speicherverpflichtung habe man sich nicht beschäftigt. Das sei Aufgabe des eigens dafür eingerichteten parlamentarischen Gremiums. (mho)