Google setzt Recht auf Vergessen in der EU schärfer durch

Mit Geoblocking will Google verhindern, dass europäische Nutzer über Google.com Suchergebnisse erhalten, die aus Datenschutzgründen auf den nationalen Seiten des Konzerns in Europa ausgeblendet werden.

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Google setzt Recht auf Vergessen in der EU schärfer durch

Techniker in einem Google-Rechenzentrum

(Bild: dpa)

Lesezeit: 2 Min.
"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Google will mit Geoblocking verhindern, dass europäische Nutzer über die internationale Domain Google.com Suchergebnisse erhalten, die der Internetkonzern auf nationalen Seiten wie Google.de aus Datenschutzgründen ausblendet. Damit versucht das Unternehmen eine Lücke bei der Handhabe des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten Recht auf Vergessen zu schließen.

Google wertet bereits seit Ende Januar die IP-Adressen aller Suchanfragen aus, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung weiß. Weist die Netzkennung auf einen Standort in Europa hin, werden nur die gefilterten Resultate auch auf Google.com angezeigt. Nutzer außerhalb Europas sehen dagegen weiter die gesamten Ergebnisse, da diese die Kalifornier nicht aus dem Index löschen. Mit Anonymisierungsdiensten und Virtual Private Networks (VPN) lässt sich das in der EU umstrittene Geoblocking zwar prinzipiell umgehen, beim Großteil der europäischen Surfer dürfte der erweiterte Filter aber greifen.

Google versucht offenbar zu vermeiden, dass europäische Kontrolleure schärfer vorgehen. Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte Google im vorigen Juni erstmals formell aufgefordert, das Recht auf Vergessen weltweit umzusetzen und Links auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten ganz zu entfernen. Die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten hatte einen vergleichbaren Appell schon im November 2014 an den Konzern gerichtet.

Google-Vertreter hatten zunächst angesichts der europäischen Forderungen von einer "beunruhigenden Entwicklung" gesprochen. Kein Staat dürfe kontrollieren können, auf was Nutzer aus einem anderen Land zugreifen könnten, hieß es in einer Stellungnahme. Googles "Transparenzbericht" zufolge sind dort seit Ende Mai 2014 bisher 386.038 Löschersuchen eingegangen, die sich auf rund 1,4 Millionen URLs bezogen. Nach einer internen Prüfung habe man 42,5 Prozent davon entfernt. Am häufigsten davon betroffen sind Links auf Faceboook. (anw)