Überhöhte Rücklastgebühren: Verbraucherschützer und Telefónica einigen sich auf Vergleich

Der Telekommunikationsriese zahlt 12,5 Millionen Euro an den Bund und legt damit einen Rechtsstreit mit Verbraucherschützern über zu hohe Rücklastgebühren bei. Deutsche Mobilfunker haben da bis vor ein paar Jahren kräftig zugelangt.

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Überhöhte Rücklastgebühren: Verbraucherschützer und Telefónica einigen sich auf Vergleich

So eine Rücklastschrift konnte ganz schön ins Kontor schlagen.

(Bild: c't)

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Telefónica Deutschland legt einen Rechtsstreit mit Verbraucherschützern über zu hohe Rücklastgebühren bei und zahlt im Rahmen eines Vergleichs 12,5 Millionen Euro an den Bund. Dabei geht es um Gebühren, die beide zum Konzern gehörenden Mobilfunkanbieter pauschal erhoben haben, wenn das Konto eines Kunden bei der Abbuchung des Rechnungsbetrags nicht die erforderliche Deckung aufwies. Der Deutsche Verbraucherschutzverein geht seit einigen Jahren gegen verschiedene Mobilfunkanbieter vor, die zum Teil Rücklastschriftgebühren um die 20 Euro berechnet haben.

Mit dem Vergleich enden zwei Verfahren, die der Verbraucherschutzverein gegen O2 und E-Plus geführt hat. Laut dem Verein hat O2 seinen Kunden noch im Jahre 2012 eine Pauschale von 19 Euro berechnet, bei E-Plus waren es 15 Euro. Die Höhe der Gebühren war bereits von Gerichten untersagt worden, weil die Gebühren nur den tatsächlichen Schaden abdecken und keine Gewinne erwirtschaften dürfen. Inzwischen haben beide Mobilfunkanbieter ihre Gebührenpauschale freiwillig auf 4 Euro gesenkt. Auch gegen Vodafone und Mobilcom Debitel waren die Verbraucherschützer bereits erfolgreich vor Gericht.

Nach erfolgreichen Unterlassungsklagen hatte der Verbraucherschutzverein die Mobilfunkanbieter auf Abschöpfung des mit den überhöhten Rücklastschriftpauschalen erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt verklagt. Diese Verfahren enden nun mit dem Vergleich. Telefónica Deutschland zahlt für beide Mobilfunkmarken insgesamt 12,5 Millionen Euro an den Bundeshaushalt. Der Verbraucherschutzverein schätzt, dass beide Unternehmen mit den überhöhten Pauschalen einen Gewinn von insgesamt rund 25 Millionen Euro erzielt haben.

Update: Verbraucher, die überhöhte Pauschalgebühren bezahlt haben, können diese nach Angaben des Vereins zurückfordern, wenn die Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Rückforderungsansprüche aus dem Jahr 2013 verjähren demnach am 31. Dezember 2016. (vbr)