Facebook-Fanseiten: EuGH soll über Datenschutzvorkehrungen entscheiden

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Datenschutzverfahren gegen den Betreiber einer Fanpage bei Facebook insgesamt sechs Rechtsfragen an den EuGH verwiesen. Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung der Europäer ausgesetzt.

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(Bild: dpa, Daniel Reinhardt)

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Von
  • Tim Gerber

Nach über dreistündiger Verhandlung und nochmal so langer Beratung ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu einer Entscheidung gelangt, ob die deutschen Datenschutzbehörden die Nutzung von Fanpages bei Facebook wegen vermeintlicher Verstöße gegen den Datenschutz untersagen können. Zunächst muss der Europäische Gerichtshof klären, ob für Facebook die deutsche oder die irische Datenschutzbehörde zuständig ist.

Facebook betreibt sein EU-weites Geschäft von Irland aus, unterhält aber auch in Deutschland eine Niederlassung. Die kümmert sich aber nur ums Marketing und nicht um die Infrastruktur und mithin den Datenschutz in dem sozialen Netzwerk.

In dem konkreten Verfahren hatte der frühere Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, der Wirtschaftsakademie des Landes die Nutzung einer Fanpage bei Facebook untersagt. Die Akademie erhebe zwar selbst keine Daten der Besucher, wohl aber der Dienstleister, also Facebook. Die Erhebung verstößt nach Auffassung der Datenschützer gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Irlands Aufsichtsbehörde hatte hingegen festgestellt, dass Facebook nicht gegen irisches Datenschutzrecht verstößt. Deshalb will das Bundesverwaltungsgericht von seinen für die Auslegung europäischen Rechts zuständigen Luxemburger Kollegen auch wissen, ob die deutschen Datenschutzbehörden in solchen Fällen an die Feststellungen ihrer Schwesterbehörden in anderen Mitgliedsstaaten gebunden sind.

Beide Parteien sehen das Verfahren als Musterprozess. Entsprechend hoch war das Aufgebot an Anwälten. Facebook war in dem Verfahren als Beigeladene ebenfalls beteiligt und schickte vier Advokaten ins Rennen. Der Datenschützerin, Weichert-Nachfolgerin Marit Hansen warfen sie vor, das Verfahren als PR-Kampagne gegen Facebook zu betreiben. (mho)