Apple vs FBI: Apples Weigerung wird erstmals gerichtsnotorisch

Apple kann sich nun zum ersten Mal gegen einen Gerichtsbeschluss wehren, mit dem das Unternehmen gezwungen werden soll, die Sicherungen eines iPhones auszuhebeln. Ermittler hoffen, auf dem Handy Kontakte eines getöteten Straftäters zu finden.

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Demonstranten mit Plakaten

(Bild: dpa, John G. Mabanglo)

Lesezeit: 6 Min.
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Im Konflikt um den Zugriff auf ein verschlüsseltes iPhone eines erschossenen Terroristen kann sich Apple nun erstmals vor Gericht äußern. Ein Bundesbezirksgericht in Kalifornien hat Apple aufgetragen, den Passwortschutz eines iPhone 5C auszuhebeln. Das Unternehmen hat nun beantragt, diese Verfügung aufzuheben: Das US-Parlament habe solch eine Mitwirkungspflicht ausdrücklich abgelehnt, außerdem sei das Begehren verfassungswidrig.

Apple vs. FBI: Streit über iPhone-Entsperrung

Zunächst stellt Apple fest, dass es gar nicht um ein einzelnes iPhone gehe. Tatsächlich laufen mehrere ähnliche Verfahren; alleine Staatsanwälte in New York und Sacramento haben Hunderte iPhones im Schrank, die sie gerne entschlüsselt hätten. Die meisten dieser Geräte haben nichts mit Terrorismus zu tun. Würde Apple auch nur in einem einzelnen Fall gezwungen, eine Back Door einzurichten, könne es sich auch in den anderen Fällen nicht mehr wehren, betont das Unternehmen.

Und noch nie habe ein US-Gericht eine vergleichbare Anordnung erteilt, sagt Apple. Das US-Parlament habe dafür bewusst keine rechtliche Grundlage geschaffen. Zudem habe die Regierung Pläne für die Einführung einer gesetzliche Entschlüsselungspflicht fallen lassen. Sie dürfe nun nicht versuchen, ihre Befugnisse über Gerichtsbeschlüssen zu erweitern.

Dann betont Apple den enormen Aufwand, den die Programmierung der gewünschten Funktionen erfordern würde. Die bekämpfte Anordnung des Gerichts umfasst drei Teile:

  1. Umgehung der automatischen Löschfunktion nach zehn falschen Passworteingaben,
  2. die Einrichtung einer Schnittstelle zur elektronischen Passworteingabe statt der üblichen händischen Eingabe, und
  3. die Entfernung jeglicher Zeitverzögerung zwischen falschen Passworteingaben.

Dabei soll Apple die neue Software ausdrücklich selbst kryptographisch signieren.

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FBI und Justizministerium berufen sich in ihrem Antrag auf den All Writs Act sowie einige Präzedenzfälle. Der All Writs Act wurde 1789 aus dem britischen Recht in den Rechtsbestand der aufständischen Kolonie übernommen. "Das Gesetz (ermöglicht) Bundesgerichten, Gesetzeslücken zu schließen, um Kompetenzen auszuüben, die sie bereits (ausdrücklich) durch Verfassung und Parlament erteilt bekommen haben", schreiben Apples Anwälte, "Es gibt den Gerichten keine unbegrenzte Macht, das Recht zu ändern, Diskussionen über Regeln zu entscheiden, oder Kompetenzen auszuüben, die ihnen das Parlament nicht gegeben hat."

Im Gesetz Communications Assistance for Law Enforcement Act (CALEA) habe der Gesetzgeber der Exekutive ausdrücklich untersagt, Vorgaben für Infrastruktur, Dienste, oder Systemkonfigurationen bei elektronischen Kommunikationsdiensten oder Herstellern zu machen. Zudem seien Informationsdienstleister ausdrücklich von Mitwirkungspflichten ausgenommen worden.

Die von den Ermittlern angeführten Präzedenzfälle legt Apple als Unterstützung für die eigene Position aus. Beispielsweise seien dort Verdächtige zur Mitwirkung gezwungen worden, nicht aber unbeteiligte Dritte wie Apple einer ist. In einem der angeführten Fälle habe das Gericht sogar gegen die Ermittler entschieden und eine wesentlich geringere Mitwirkungspflicht eines betroffenen Unternehmens abgelehnt.

Außerdem habe die Regierung nicht nachgewiesen, dass Apples Mitwirkung über die bereits freiwillig geleistete Unterstützung hinaus überhaupt notwendig sei. Es sei völlig offen, welche verwertbaren Daten auf dem iPhone gefunden werden könnten. Überdies hätten die Behörden das iCloud-Passwort geändert und damit ein Online-Backup der Daten verunmöglicht.

Vielleicht mal die Kollegen fragen...?

Und vielleicht könnten ja andere Regierungseinrichtungen, darunter die Geheimdienste, helfen. Die Ermittler haben den Standpunkt vertreten, dass sie nicht verpflichtet sind, andere Regierungsdienste um Hilfe zu bitten.

Schließlich beruft sich Apple auch auf den Ersten und Fünften Zusatzartikel der US-Verfassung. Der Erste Zusatzartikel garantiert die Freiheit der Meinungsäußerung. Darunter fällt auch die Freiheit, nicht zu vorgegebenen Äußerungen gezwungen werden zu können. Und Softwarecode ist als Meinungsäußerung im Sinne des Ersten Zusatzartikels anerkannt.

Die Regierung verlangt von Apple, neue Software zu schreiben und diese kryptographisch zu unterschreiben. Andernfalls würde das Gerät die neue Software ja gar nicht ausführen. Damit, so Apples Argument, würde das Unternehmen gezwungen, etwas in eigenem Namen zu sagen, was es ausdrücklich nicht sagen möchte. Genau dieser Zwang verstoße gegen den Ersten Zusatzartikel.

Der Fünfte Zusatzartikel verbietet unter anderem den Entzug von Leben, Freiheit oder Eigentum ohne rechtsstaatliches Verfahren ("due process of law"). Dieses Verbot erachtet Apple als verletzt, zumal es mit der gegenständlichen Straftat nur sehr entfernt in Verbindung steht.

iPhone 5c

(Bild: Hofer )

Zum Abschluss des 35 Seiten langen Antrags bekundet Apple "großen Respekt" vor den "Experten des Justizministeriums und des FBI" und "glaubt, dass deren Absichten gut sind." Außerdem bekundet das Unternehmen den unschuldigen Opfern und deren Familien sein Mitgefühl.

"Während der Wunsch der Regierung nach Maximierung von Sicherheit lobenswert ist, obliegt es den amerikanischen Bürgern in einem demokratischen Prozess zu entscheiden, wie das gemacht wird, während andere lebenswichtige Interessen wie persönliche Sicherheit und Privatsphäre geschützt werden", heißt es weiter, "Tatsächlich gibt es zahlreiche Beispiele, in denen die Gesellschaft entschieden hat, den Preis für verstärkte und effizientere Rechtsdurchsetzung nicht zu zahlen." Etwa müssen sich Beschuldigte nicht selbst belasten, obwohl erzwungene Geständnisse zu mehr Verurteilungen führen würden.

Für den 22. März ist eine Anhörung anberaumt. Während der Fall umgangssprachlich als "Apple v. FBI" bezeichnet wird, heißt er zur Zeit offiziell "The Matter of the Search of an Apple iPhone Seized During the Execution of a Search Warrant on a Black Lexus Is300, California License Plate 35KGD203". Das Aktenzeichen beim US District Court, Central District of California, Eastern Division, lautet 5:16-cm-00010-SP.

Die #heiseshow beschäftigte sich in ihrer Sendung vom Donnerstag dieser Woche mit den Themen Apple vs. FBI und den Crypto Wars 3.0 sowie dem Bundestrojaner:

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(ds)