UN-Flugorganisation verlangt genaues Tracking für Passagierflugzeuge

Die Position von Flugzeugen in Notsituationen soll künftig lückenlos nachvollziehbar sein. Auch hat die UN-Organisation ICAO weitere Auflagen beschlossen.

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UN-Flugorganisation verlangt genaues Tracking für Passagierflugzeuge
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Als eine Konsequenz aus dem Verschwinden des Flugs MH370 der Malaysia Airlines vor fast genau zwei Jahren sollen Auflagen für Passagierflugzeuge erweitert werden. Der Rat der International Civil Aviation Organization (ICAO) der Vereinten Nationen hat beschlossen, dass Flugzeuge in Notlagen automatisch mindestens einmal in der Minute ein Signal mit Informationen über ihre Position aussenden müssen. Das ist eines der Ergebnisse der ICAO-Arbeitsgruppe, die sich nach dem Flug MH370 zusammengesetzt hatte, heißt es in einer Mitteilung.

Die ICAO verlangt außerdem, dass Flugzeuge mit verbesserten Flugdatenschreibern ausgerüstet werden, die in einer angemessenen Zeit aufgefunden und ausgewertet werden können. Die Stimmrekorder im Cockpit sollen künftig 25 Stunden lang laufen, so dass sie alle Flugphasen aufzeichnen.

Um die für diese Auflagen nötige Technik zu entwickeln sollen Airlines und Flugzeughersteller miteinander kooperieren. Sie sollen dafür sorgen, dass der Unfallort eines Flugzeugs möglichst schnell auf einen Umkreis von 6 Seemeilen (ca. 11 km) eingegrenzt werden kann. Die Suche nach den Verunglückten soll nicht nur effizienter, sondern auch kostengünstiger werden.

Mit den Bestimmungen soll Anhang 6 des Chicagoer Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt erweitert werden. Das 1944 erstmals ausgehandelte Abkommen wurde mittlerweile von 191 Staaten ratifiziert.

Am 8. März 2014 war die Boeing 777 mit der Flugnummer MH370 mit 239 Menschen an Bord auf einem Flug von Kuala Lumpur nach Peking verschwunden. Daraufhin hat die Internationale Fernmeldeunion (ITU) weltweit einen bestimmten Frequenzbereich für Signalübertragungen von Flugzeugen zu Satelliten reserviert, so dass deren Routen lückenlos erfasst werden können. (anw)