Reform des Urheber-Vertragsrechts: Maas knickt deutlich ein

Das Bundesjustizministerium hat entscheidende Punkte der geplanten Reform des Urhebervertragsrechts abgeschwächt. Das zunächst vorgesehene Rückrufrecht für gewährte Nutzungslizenzen etwa soll nicht nach fünf Jahren bestehen.

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Minister Maas

Faust in der Tasche statt "durchgeboxtem" Vorstoß: Justizminister Maas.

(Bild: dpa, Maurizio Gambarini/Archiv)

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Während der Berlinale hatte Bundesjustizminister Heiko Maas bei einem Empfang des Bundesverbands Schauspiel BFFS Mitte Februar noch betont, dass er entscheidende Stellen seines heftig umstrittenen Reformvorstoßes für das Urheber-Vertragsrecht "durchboxen" wolle. An der Grundlinie des Gesetzentwurfs lasse sich nicht rütteln. Wenige Tage später stand aber schon fest: Der SPD-Politiker hat Protesten vor allem von Verlegerseite zu weiten Teilen nachgegeben und zentrale Punkte des ursprünglichen Referentenentwurfs abgemildert.

Laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit "Bearbeitungsstand" 17. Februar, der heise online vorliegt und am Mittwoch vom Bundeskabinett offiziell auf den Weg gebracht werden soll, wird es Urhebern so etwa nicht mehr gestattet, nach fünf Jahren ein vertraglich erteiltes Nutzungsrecht zurückzurufen und ihr Werk anders zu vermarkten. Die Frist wird vielmehr verdoppelt auf zehn Jahre. Zudem sollen Verwerter im Gegensatz zum bisherigen Vorhaben eine schon begonnene Nutzung eines Werks fortführen dürfen.

Verlage sowie Film- und Musiklabels sollten Kreativen zudem jedes Jahr detailliert Auskunft darüber geben müssen, wie ihre Werke genutzt und monetarisiert werden. Dieser Anspruch wird nun nach dem Willen der Regierung ausgeschlossen, wenn der Urheber "einen lediglich untergeordneten Beitrag zu einem Werk, einem Produkt oder einer Dienstleistung erbracht hat". Er soll auch nicht greifen, wenn es sich bei dem geschützten Gegenstand um ein Computerprogramm handelt oder die "Inanspruchnahme des Vertragspartners aus anderen Gründen unverhältnismäßig ist".

Bei den aufgeführten Ausnahmen für das Auskunftsrecht bleiben Total-Buy-Out-Verträge, gegen die sich die Initiative hauptsächlich richtet, zudem generell weiter möglich. Dies gilt dem Papier nach auch für Werke, die nicht veröffentlicht werden sollen, Baukonstruktionen oder Arbeiten rund um Markenzeichen, Design sowie Geschmacksmuster.

Klar festschreiben wollte Maas ferner zunächst, dass Mehrfachverwertungen jeweils separat vergütet werden müssten. Nun will die Regierung nur noch verdeutlichen, dass beim Festsetzen der gesetzlich geforderten "angemessenen Vergütung" die "Häufigkeit" von Nutzungen zu berücksichtigen sei. Dies habe zur Folge, dass die Vertragsparteien gehalten seien, "klarer als bislang zu verabreden", ob ein Werk mehrfach in Anspruch genommen werden solle. In der Begründung führt die Regierung weiter aus, dass dem "Leitbild des Gesetzes" weiter "am ehesten die prozentuale Beteiligung am Erlös jeder Nutzung" entspreche.

Der im Raum stehende "Artenschutz für Kreative" könnte so insgesamt deutlich geringer ausfallen, als es sich viele Schöpfer wünschen. Über 6000 Betroffene haben bereits eine Erklärung der "Initiative Urheberecht" unterzeichnet, indem sie Maas den Rücken zu stärken versuchten.

Inzwischen mehr als 1600 Verleger, Agenten und auch Autoren tragen parallel einen offenen Brief an die Bundesregierung gegen den Referentenentwurf und die "Ausstiegsklausel" für Urheber mit. In einem Buch etwa steckt ihrer Ansicht nach soviel gemeinsame Arbeit aller Beteiligten, dass das Nutzungsrecht nicht nach einer ersten Durststrecke kostenlos an Konkurrenten wie Amazon oder Google gehen sollte. Laut Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat wird es nun nach dem allgemeinen Säbelrasseln spätestens im Bundestag darauf ankommen, eine für beide Seiten verträgliche Lösung zu finden. Diskutiert werden soll die Initiative auch am Dienstag in Berlin bei einer Urheberrechtskonferenz des Erich-Pommer-Instituts. (axk)