Recht auf Vergessen: Französische Datenschützer verhängen Geldstrafe gegen Google

100.000 Euro soll Google zahlen, weil der Konzern dem vom EuGH gewährten "Recht auf Vergessen" nicht weltweit nachkommt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 88 Kommentare lesen
Recht auf Vergessen: Französische Datenschützer verhängen Geldstrafe gegen Google
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa
"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat im Streit über das "Recht auf Vergessenwerden" in Internet eine Geldstrafe von 100.000 Euro gegen Google verhängt. Dies teilte die Behörde am Donnerstag in Paris mit. Die Datenschützer verlangen schon länger, dass Google nach europäischem Recht beanstandete Suchergebnisse weltweit herausfiltert. Bislang sind solche Einträge aus Ländern außerhalb der EU weiterhin zugänglich.

Europäische Datenschutzbehörden üben deshalb schon länger Druck auf Google aus. Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil blieben aber viele Detailfragen offen.

Der Konzern war den Kritikern kürzlich entgegengekommen und hatte angekündigt, die fraglichen Links im Land des Antragstellers auch auf nicht-europäischen Google-Seiten zu löschen. Werden also Treffer zum Beispiel auf Forderung einer Person aus Deutschland ausgeblendet, sind etwa auch auf der bolivianischer Seite google.bo die beanstandeten Einträge in Deutschland nicht zu sehen – von Bolivien aus oder in anderen europäischen Ländern aber schon.

Dies reicht Paris nicht aus. Die CNIL verweist unter anderem darauf, dass Internetnutzer diese Geo-Blockade mit technischen Mitteln umgehen könnten. Google kann gegen die Strafe Einspruch einlegen. (anw)