EU-Kommission: Google missbraucht mit Android seine Marktvormacht

Die EU-Kommission hat ihr Wettbewerbsverfahren gegen den US-Internetkonzern Google ausgeweitet. Nun geht es den Kartellwächtern auch um das meistbenutzte Smartphone-System.

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EU-Kommission: Google missbraucht mit Android seine Markvormacht

Die EU-Kommission hat ihre Vorwürfe in einer Grafik zusammengefasst

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Die EU-Kommission wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich auszunutzen, indem das Unternehmen Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlege. Zudem baue es seine marktbeherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche aus, weil die Google-Suche auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert sei. Konkurrenten würde so der Marktzugang versperrt, geht aus einer Mitteilung hervor.

"Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält (...)", sagte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager.

Konkret wirft die EU-Kommission Google vor, von Herstellern als Vorbedingung für die Lizenzierung bestimmter geschützter Google-Apps zu verlangen, den Browser Chrome vorzuinstallieren und die Google-Suche auf ihren Geräten als Standardsuchdienst festzulegen. Auch hindere Google Hersteller am Verkauf von Smartphones mit konkurrierenden Betriebssystemen, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen. Obendrein biete Google Herstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen finanzielle Anreize dafür, wenn sie ausschließlich die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren.

Die EU-Kommission hatte erste Ermittlungen zur Wettbewerbssituation bei Android vor einem Jahr eingeleitet. Die Kommission verschickte jetzt in diesem Fall offizielle Beschwerdepunkte an den US-Konzern. Dieser kann sich nun ausführlich zu den Bedenken äußern. Die Android-Untersuchung ist Teil eines größeren EU-Verfahrens gegen Google. Dabei geht es vor allem darum, dass Google eigene Dienste im Web zum Nachteil der Konkurrenz bevorzuge.

Falls die europäischen Wettbewerbshüter ihre Vorwürfe beweisen können und eine förmliche Entscheidung treffen, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent eines Jahresumsatzes. Dieser Rahmen wird aber üblicherweise nicht ausgeschöpft. (anw)