Datenschützer für Transparenzpflicht beim NDR

Als das Hamburgische Transparenzgesetz 2012 in Kraft trat, fragten sich viele, warum etwa der NDR oder Universitäten davon ausgenommen sind. Nun fordern Norddeutschlands Datenschützer auch für den NDR eine Transparenzpflicht, was der Sender jedoch ablehnt

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 28 Kommentare lesen
TV, Fernsehen, Unterhaltungselektronik
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa
Inhaltsverzeichnis

Norddeutschlands Informationsfreiheitsbeauftragte haben für den Norddeutschen Rundfunk NDR eine gesetzliche Pflicht zu Offenheit und Transparenz verlangt. "Eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung wird den NDR nicht schwächen, sondern seine Akzeptanz in der beitragspflichtigen Bevölkerung nachhaltig stärken", erklärte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Prof. Johannes Caspar. Die NDR Trägerländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sollten eine entsprechende Regelung in den Staatsvertrag aufnehmen.

Der NDR wies das Ansinnen zurück. Der Sender wende das Hamburgische Transparenzgesetz bereits auf sich an, "erteilt also Auskünfte im gesetzlichen Umfang, ohne dass es eines gesetzlichen Zwangs bedürfte", sagte NDR Sprecher Martin Gartzke auf Anfrage.

"Zu einem transparenten Rechtsstaat gehört auch ein transparenter öffentlicher Rundfunk", betonte Caspar. Obwohl in Hamburg als Hauptsitz des NDR seit zehn Jahren informationsfreiheitsrechtliche Regelungen gälten, hätten Bürger keinen Anspruch auf Information wie etwa beim WDR, Radio Bremen oder dem Saarländischen Rundfunk. Der NDR veröffentliche zwar einige Zahlen und Informationen auf der eigenen Homepage. Gleichwohl bestreite er als Vier-Länder-Anstalt die Anwendbarkeit des Hamburgischen Transparenzrechts und erteile keine Auskünfte im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten sprachen von einer unbefriedigenden "Situation einer transparenzfreien Insellage" des NDR. So habe die Öffentlichkeit von der Kunstsammlung oder den Grundstücken des NDR nicht etwa durch den Sender, sondern über parlamentarische Anfragen erfahren. "Und selbst hier konnte sich der NDR auf Verschwiegenheitsverpflichtungen berufen, die Vertragspartnern gegenüber abgegeben worden seien", sagte Caspar.

"Davon kann keine Rede sein", entgegnete NDR-Sprecher Gartzke. Die NDR Kunstsammlung werde seit Jahren an wechselnden Orten in Norddeutschland gezeigt. "Wann immer die Ausstellung an einem neuen Ort zu Gast war, hat der NDR die Liste der Gemälde veröffentlicht und dargelegt, wie die Sammlung entstanden ist." Hier gebe es kein Informationsdefizit.

Und mit Blick auf den Verkauf von nicht mehr benötigten NDR Grundstücken in Hamburg betonte Gartzke: "Um im Interesse der Beitragszahler einen bestmöglichen Erlös zu erzielen, muss der NDR auch in Zukunft privatrechtliche Verträge mit Verschwiegenheitsverpflichtungen eingehen dürfen."

In Hamburg gilt seit 2012 als Nachfolger des Informationsfreiheits- das sogenannte Transparenzgesetz. Danach hat jeder Bürger das Recht, alle amtlichen Informationen zu erhalten, die in behördlichen Akten oder sonstigen Speichermedien erfasst sind – sofern nicht andere Gesetze dagegensprechen.

Zudem ist die Verwaltung verpflichtet, von sich aus sämtliche zu veröffentlichenden Informationen in das im Internet von jedem einzusehende Transparenzportal einzustellen. Dazu zählen auch Informationen über juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen. Bislang ausgenommen ist jedoch die "mittelbare Staatsverwaltung", also etwa der NDR oder die Universitäten. (jk)