Explorer-Abmahnungen: Gerichtsverhandlung und Netz-Demonstration

Am Landgericht Düsseldorf wird morgen ab 10 Uhr der Fall Stephan Münz gegen die Firma Symicron mündlich verhandelt.

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Von
  • Holger Bleich

Am Landgericht Düsseldorf wird morgen ab 10 Uhr der Fall Stefan Münz gegen die Firma Symicron mündlich verhandelt. Münz ist Autor des weit verbreiteten Online-Manuals SELFHTML. Symicron wirft ihm vor, durch einen Link zur Software FTP-Explorer gegen das Markenrecht verstoßen zu haben. Die Ratinger Firma genießt in Deutschland Markenschutz für den Begriff Explorer und mahnt seit über einem Jahr des öfteren Personen ab, die den Begriff im Internet verwenden. Münz unterschrieb die geforderte Unterlassungserklärung nicht, sondern reichte am 30. März dieses Jahres eine negative Feststellungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein. Er begehrt damit die Feststellung, dass die Firma Symicron zu Unrecht Ansprüche erhebt.

Finanziell unterstützt wird Münz von Freedom for Links (FFL). Dieser aus einer Internet-Initiative entstandene Verein hat bereits etwa 50.000 Mark an Spendengeld gesammelt, das einen Musterprozess gegen Symicron und deren Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth durch alle Instanzen ermöglichen soll. Zusammen mit Münz organisiert die FFL außerdem derzeit eine Netz-Demonstration. Website-Betreiber sind dazu aufgerufen, am morgigen Mittwoch ihre Homepage durch eine vorbereitete Demo-Site auszutauschen, die auf den Fall hinweist, erklärte FFL-Sprecherin Uschi Hering im Gespräch mit c't. "Der Zuspruch ist riesig. Wir haben den Eindruck, das wird die erste Demo im Netz, die funktioniert."

Derweil hat FFL seit gestern auch an anderen Fronten zu kämpfen. Rechtsanwalt von Gravenreuth mahnte den Verein ab, weil in dessen Internetauftritt der Begriff "Gravenreuth" als Meta-Tag genutzt wird, um Suchmaschinen das Indizieren der Site zu erleichtern. In der Abmahnung, die c't vorliegt, heißt es wörtlich: "Hiermit kanalisieren Sie unter Ausnutzung meines guten Namens Internet-User gezielt auf Ihre Homepage. Das ist unzulässig." Uschi Hering ist empört über die Abmahnung: "Das ist doch ein reines Ablenkungsmanöver. Aber wir werden morgen trotzdem kämpfen wie die Löwen".

Als der Verein gestern dabei war, die Meta-Tags aus dem Code zu entfernen, lag bereits die nächste Abmahnung vor: Nur wenige Stunden nach von Gravenreuth beschwerte sich auch der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel über die Meta-Tags. In der beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert er außerdem "Auskunft über den Umfang der Verwendung von "Steinhöfel" als Meta-Tag, den Zeitraum der Verwendung und die Zahl der Zugriffe". Bei FFL wird derzeit diskutiert, ob die Erklärungen unterschrieben werden sollen.

Der Herausgeber von heise online befindet sich mit der Firma Symicron in einem schwebenden Rechtsstreit. Mehr dazu finden Sie in der Tickermeldung vom 7. Juli, zu der es eine Gegendarstellung gibt. (hob)