Warum heise online derzeit keine Links zum LG Hamburg setzt

Nach dem Linkhaftungsurteil des Landgerichts Hamburg: Verlagsjustiziar Joerg Heidrich hat für heise online nachgeforscht, ob sich der Verlag in Abmahngefahr begibt, wenn er Links zum Online-Auftritt des LG Hamburg setzt.

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Statt eines Kommentars: Warum heise online keine Links zum LG Hamburg setzt
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Von
  • Holger Bleich
Inhaltsverzeichnis

Laut einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt. Dem Linksetzenden obliege die Pflicht einer "zumutbaren Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung".

Diese Rechtsprechung trifft auch redaktionelle Angebote wie heise online. Der Verlagsjustiziar der Heise Medien GmbH & Co. KG hat deshalb am gestrigen Donnerstag Abend begonnen nachzuforschen, ob sich heise online in Abmahngefahr begibt, wenn es Links zum Online-Auftritt des LG Hamburg setzt. Weil die Nachforschung bisher ohne Ergebnis blieb, muss heise online bis auf weiteres darauf verzichten, Links zum LG Hamburg zu setzen.


Betreff: Presseanfrage: Bestätigung der Rechtmäßigkeit urheberrechtlich geschützter Inhalte
Datum: Thu, 8 Dec 2016 22:52:44 +0100
Von: Joerg Heidrich
An: Poststelle@lg.justiz.hamburg.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen, im Rahmen unserer redaktionellen Berichterstattung für heise online Hyperlinks auf Ihre Online-Präsenz zu setzen. Ihr Haus hat jüngst entschieden, dass sich der Linksetzer vorab durch Nachforschungen zu vergewissern hat, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde.

Ich darf Sie daher bitten, uns schriftlich verbindlich zu bestätigen, dass sämtliche der im Rahmen Ihrer Webpräsenz verwendeten urheberrechtlich geschützten Inhalte in keiner Form und an keiner Stelle gegen die Vorgaben des Urheberrechts oder verwandter Gesetze verstoßen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese verbindliche Erklärung schriftlich zukommen lassen. Dies gilt insbesondere für das Angebot unter http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/ sowie sämtlichen Unterseiten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Erklärung für die zeitkritische Berichterstattung sehr zeitnah benötigen. Daher muss uns diese verbindliche Erklärung spätestens bis morgen, Freitag, 12 Uhr, vorliegen.

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Hilfe. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Joerg Heidrich

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Rechtsanwalt Joerg Heidrich
Fachanwalt für IT-Recht
Justiziar / Datenschutzbeauftragter
Heise Medien GmbH & Co. KG
Karl-Wiechert-Allee 10
30625 Hannover


Von: Poststelle (LG)
Gesendet: Freitag, 9. Dezember 2016 11:45
An: joerg.heidrich@heise.de
Betreff: Presseanfrage: Bestätigung der Rechtmäßigkeit urheberrechtlich geschützter Inhalte

Sehr geehrter Herr Heidrich,

Ihre o.g. E-Mail ist der Präsidentin des Landgerichts vorgelegt worden. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sobald die Prüfung Ihres Anliegens abgeschlossen ist, werde ich unaufgefordert auf Sie zurück kommen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Betreff: AW: Presseanfrage: Bestätigung der Rechtmäßigkeit
urheberrechtlich geschützter Inhalte
Datum: Fri, 9 Dec 2016 11:58:20 +0100
Von: Joerg Heidrich
An: Poststelle (LG)

Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für Ihre Mail. Leider ist diese sehr unbefriedigend. Als Pressevertreter sind wir darauf angewiesen, unsere Leser zeitnah über neue Entwicklungen zu informieren.

Da wir nunmehr aufgrund der Rechtsprechung Ihres Hauses für jeden einzelnen im Rahmen der Berichterstattung zu setzenden Hyperlink eine urheberrechtliche Prüfung bei sämtlichen verlinkten Seiten durchzuführen haben, sind wir zwingend darauf angewiesen, dass diese sehr zeitnah erfolgt. Gerade Ihr Haus sollte dafür Verständnis haben.

Ich darf Sie daher nochmal bitten, die entsprechende Auskunft und Haftungsfreistellung innerhalb der nächsten Stunde, bis spätestens 13 Uhr, zu erteilen, da die Sache auf unserer Seite wirklich eilt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,
Joerg Heidrich

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Rechtsanwalt Joerg Heidrich
Fachanwalt für IT-Recht
Justiziar / Datenschutzbeauftragter
Heise Medien GmbH & Co. KG
Karl-Wiechert-Allee 10
30625 Hannover

Die Antwort des LG Hamburg am darauffolgenden Montag

(hob)